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Haftbefehl wegen Geres Küssen

Wegen Küssens in der Öffentlichkeit hat ein Gericht in der nordindischen Stadt Jaipur Haftbefehl gegen Hollywood-Star Richard Gere erlassen.

Die Nachrichtenagentur IANS meldete am Donnerstag, das Gericht habe Gere „obszönen Verhaltens“ in der Öffentlichkeit für schuldig befunden.

Gere hatte die indische Schauspielerin Shilpa Shetty bei einer Veranstaltung zur AIDS-Aufklärung in Neu Delhi am 15. April mehrfach auf die Wange geküsst. In konservativen hinduistischen und muslimischen Kreisen hatte er damit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst.

Ein indischer Anwalt hatte bei dem Gericht in Jaipur Klage gegen Gere eingereicht. IANS meldete unter Berufung auf den Anwalt, das Gericht habe Geres Festnahme und seine Vernehmung am Samstag kommender Woche verfügt. Dann solle auch Shetty zu dem Fall gehört werden. Der Haftbefehl könne nicht gegen Kaution außer Kraft gesetzt werden. Experten halten es allerdings für äußerst unwahrscheinlich, dass Gere wegen des Kusses tatsächlich in Haft kommt. Sie gehen davon aus, dass ein höheres Gericht den Haftbefehl wieder aufhebt.

Shettys Sprecher Dale Bhagwagar sagte IANS zu Berichten über eine drohende Haftstrafe von bis zu sechs Jahren wegen der Küsse: „Wenn das der Fall sein sollte, muss mehr als das halbe Land ins Gefängnis.“ Shetty hatte Gere verteidigt und von einem harmlosen Vorfall gesprochen. Sie kritisierte indische Fernsehsender, die die Küsse immer wieder zeigten. Zugleich lobte sie Gere für dessen Engagement im Kampf gegen AIDS und für seine Liebe zu Indien.

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