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Haftbefehl gegen Putin - Verhaftet die Mongolei den russischen Präsidenten?

Der russische Präsident Wladimir Putin ist am Dienstag zu einem Besuch in der Mongolei.
Der russische Präsident Wladimir Putin ist am Dienstag zu einem Besuch in der Mongolei. ©AFP/Byambasuren Byamba-Ochir, Kremlin Pool Photo via AP
Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hat die Mongolei aufgerufen, Russlands Machthaber Wladimir Putin die Einreise zu untersagen oder ihn festzunehmen.

"Die Mongolei würde gegen ihre internationalen Verpflichtungen als Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofs verstoßen, wenn sie dem russischen Präsidenten Wladimir Putin den Besuch erlaubt, ohne ihn zu verhaften", erklärte Maria Elena Vignoli von der Abteilung Internationale Justiz bei Human Rights Watch.

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Putin reist in die Mongolei

Putin reist nach Angaben aus Moskau am Dienstag auf Einladung des mongolischen Präsidenten Uchnaagiin Chürelsüch in das Land, um die Zusammenarbeit mit dem Nachbarn auszubauen - ungeachtet eines wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH bzw. ICC) erlassenen Haftbefehls.

Mongolei müsste Putin verhaften

Die Mongolei erkennt den Strafgerichtshof an und müsste Putin bei dessen Aufenthalt in Ulan-Bator eigentlich festnehmen. Moskau sieht das aber gelassen und wegen der freundschaftlichen Beziehungen beider Länder keine Gefahr für Putin, wie Kreml-Sprecher Dmitri Peskow erklärt hatte. Es ist Putins erste Reise seit Beginn seines Angriffskrieges gegen die Ukraine in ein Land, das Mitglied des Gerichts in Den Haag ist.

Mongolei zwischen China und Russland

Die Mongolei bemüht sich um ein ausgewogenes Verhältnis zu den mächtigen Nachbarn China und Russland sowie zum Westen. Weil die Mongolei auch von Russland abhängig ist, gilt es als unwahrscheinlich, dass das Land die Beziehungen durch eine Festnahme Putins gefährden würde.

Haftbefehl gegen Putin

Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Vergehen wie Kriegsverbrechen. Er hatte bereits unmittelbar nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 Ermittlungen aufgenommen. Im März 2023 erließ der IStGH wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine einen Haftbefehl gegen Putin persönlich. Dieser erging wegen der "unrechtmäßigen Deportation" ukrainischer Kinder nach Russland. Das Weltstrafgericht hat selbst keine Möglichkeiten, Haftbefehle zu vollstrecken. Aber alle Vertragsstaaten des Gerichts sind verpflichtet, die Gesuchten festzunehmen und dem Gericht zu überstellen, sollten sie sich auf ihrem Staatsgebiet befinden.

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(APA)

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