Haft für Wiener Jugendrichter nur "das letzte Mittel"

"Sinn des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) ist es, Täter nicht auf ewig wegzusperren", so der Wiener Jugendrichter Daniel Rechenmacher klar. Vielmehr gehe es darum, "ihn vor der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten". Das Hauptziel sollte sein, einem jugendlichen Straftäter nicht das gesamte Leben zu verbauen, wenn einmal ein Fehler passiert.
Spezielle Ausbildung für Jugendrichter
Ein Jugendrichter sollte überlegen, wie er die Integration in die Gesellschaft ermöglichen kann. Haft sollte laut Rechenmacher und einer EU-Richtlinie das letzte Mittel sein, da sie oft kontraproduktiv ist. Das Jugendgerichtsgesetz bietet andere Optionen wie diversionelle Maßnahmen oder einen Schuldspruch ohne Strafe. Wie Rechenmacher betonte, werden Jugendrichterinnen und Jugendrichter speziell ausgebildet und absolvieren beispielsweise sechs Blöcke mit jeweils dreitägigen Schulungen in verschiedensten Bereichen. Ein Fokus liegt dabei seit kurzem auch auf dem Gebiet der Islamismusforschung. Auffällig ist, dass zumindest in Wien auch erst strafmündig gewordene Delinquenten - Burschen im Alter von 14 oder knapp über 14 mehr schwerere Delikte - etwa bewaffnete Raubüberfälle oder Sexualvergehen bzw. -verbrechen - begehen.
"Hass im Netz" auch gegen Richterschaft
Wie Rechenmacher betonte, werden Jugendrichterinnen und Jugendrichter speziell ausgebildet und absolvieren beispielsweise sechs Blöcke mit jeweils dreitägigen Schulungen in verschiedensten Bereichen. Ein Fokus liegt dabei seit kurzem auch auf dem Gebiet der Islamismusforschung. Auffällig ist, dass zumindest in Wien auch erst strafmündig gewordene Delinquenten - Burschen im Alter von 14 oder knapp über 14 mehr schwerere Delikte - etwa bewaffnete Raubüberfälle oder Sexualvergehen bzw. -verbrechen - begehen.
Erörtert wurden auch die persönlichen, mitunter untergriffigen oder gar bedrohlichen Angriffe, denen sich Richterinnen und Richter in Online-Foren oder sozialen Netzwerken mitunter ausgesetzt sehen. Das sei zwar "eine Erscheinung der Zeit", mache aber betroffen "und ramponiert die Justiz als Institution" meinte Christina Salzborn, Vizepräsidentin und Mediensprecherin des Wiener Landesgerichts. Wie Susanne Lehr, Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Wien, in diesem Zusammenhang betonte, werden besonders bedenkliche und herabwürdigende Postings seitens der Justizverwaltung registriert und können zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen haben. "Unter Einbindung der betroffenen Person werden vom Dienstgeber dagegen alle Möglichkeiten ausgeschöpft", stellte Lehr klar.
(APA/Red)