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Haft für notorische "Autobeschädigerin"

&copy Bilderbox Symbolfoto
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21 Monate Haft für Wienerin, die regelmäßig und "unkontrollierbar" geparkte Autos beschädigt - bereits am Abend nach der letzten Verurteilung brach sie neuerlich Scheibenwischer ab.

Die Wogen gingen am Freitag im Wiener Straflandesgericht hoch. Zahlreiche Personen hatten sich vor dem Saal 202 versammelt, wo gegen eine 29-jährige Frau verhandelt wurde. Als die Justizwache die zierliche Rothaarige in Handschellen vorführte, schrie einer aufgeregt: „Da ist sie! Da! Da!“ „No amal machen’s des net!“ zischte eine ältere Frau ihr zu. Ein Dritter rief erregt: „Die hat jo an Pascher!“

Aggressionen durch Alkoholeinfluss

Sie alle hatten etwas gemeinsam: Die 29-Jährige hatte ihnen ihren geparkten Pkw beschädigt. Trinkt diese über Gebühr Alkohol, was angeblich recht häufig der Fall ist, kommt es nämlich zu „Aggressionsdurchbrüchen“, wie der Gerichtspsychiater feststellte. Das sieht dann so aus: Sie nähert sich Autos und bricht wahllos Scheibenwischer ab. Und das seit einigen Jahren – zuletzt hatte sie dafür immerhin 15 Monate bedingt kassiert.

Rückfall nach Strafe

Nur wenige Stunden nach dieser Bewährungsstrafe war sie wieder rückfällig geworden. Sie verließ am 23. Juli 2004 das Gerichtsgebäude, „um sich gleich zuzutschechern“, wie Richterin Birgit Schneider erkannte. Am selben Abend beobachteten dann Zeugen, wie die Frau unter hysterischem Lachen neuerlich Scheibenwischern den Garaus machte.

“Unkontrollierbare Schübe”

„Das kommt so plötzlich immer. I waß net, warum das kommt. Durch den Alkohol ist das unkontrollierbar“, erklärte die Täterin. „Autohass“ habe sie jedenfalls keinen. „Na ja. Spiegel und Antennen wären teurer“, suchte die Richterin nach etwas, das zu Gunsten der Beschuldigten auslegbar war.

Zu Silvester 12 Fahrzeuge beschädigt

Als die 29-Jährige am Silvesterabend dabei ertappt wurde, wie sie insgesamt zwölf Fahrzeuge beschädigte, wurde sie festgenommen. Seither saß sie wegen Tatbegehungsgefahr in U-Haft.

Sechs Monate unbedingt

Wegen Sachbeschädigung wurde sie zu 18 Monaten Haft verurteilt, davon sechs Monate unbedingt. Außerdem wurde die offene Bewährungsstrafe widerrufen, so dass die Frau insgesamt 21 Monate absitzen muss. Zusätzlich muss sie den angerichteten Schaden von insgesamt 4.000 Euro gutmachen. Sie erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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