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Haft für sexuellen Übergriff im Wiener Jugendgefängnis

Missbrauch im Jugendgefängnis: Die Urteile gegen die Burschen sind rechtskräftig.
Missbrauch im Jugendgefängnis: Die Urteile gegen die Burschen sind rechtskräftig. ©APA/Sujet
Nach einem sexuellen Übergriff in der Jugendabteilung der Justizanstalt Wien-Josefstadt sind am Montag im Straflandesgericht drei Burschen zu unmittelbaren Haftstrafen verurteilt worden.

Sie hatten am 28. Oktober 2011 in einer Zelle einen 19 Jahre alten Mitgefangenen zu geschlechtlichen Handlungen gezwungen.

Die zwischen 18 und 21 Jahre alten Burschen hatten den Jugendlichen in der Vier-Personen-Zelle wiederholt terrorisiert, indem sie mit Fäusten, Gürteln und einem Besenstiel auf ihn einschlugen. Eines Tages kamen sie auf die Idee, sich an ihm zu vergehen, indem zwei von ihnen im WC-Bereich über ihn herfielen, ihn schlugen und würgten und zum Bett des 21-Jährigen schleiften.

Anklage wegen sexuellen Missbrauchs in Jugendgefängnis

Der Übergriff flog auf, weil einem Justizwachebeamten die Hämatome des 19-Jährigen auffielen, als er diesen zum Duschen brachten. Der Bursch wurde daraufhin unverzüglich in einen anderen Haftraum verlegt, seine Peiniger wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt.

Der 21-Jährige, von dem laut Anklage die Sache ausgegangen war, legte vor Gericht ein Geständnis ab. Er erhielt elf Monate unbedingt. Seine beiden Helfer fassten jeweils sechs Monate unbedingt aus, die Urteile sind rechtskräftig.

(APA)

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