Ältere Frauen, gebrechliche und gehbehinderte Personen soll der Mann mit einem Komplizen bestohlen, betrogen oder ausgeraubt haben. Dafür bekam er am Dienstag von einem Schöffensenat (Vorsitz: Gerhard Pohnert) im Wiener Landesgericht weitere vier Jahre Haft auf gebrummt, sein Komplize wurde zu einem Jahr verurteilt. Beide Sprüche sind nicht rechtskräftig.
Der Anklage zufolge arbeitete das Duo mit dem so genannten Parfümschmäh: Den älteren Personen gaukelten die beiden vor, dass sie Düfte verkaufen, und nahmen ihnen bei erster Gelegenheit die Geldbörse ab. Einem Mann gegenüber gaben sie sich als Videoverkäufer aus. Dem Gehbehinderten versetzten sie auch ein paar Schläge und raubten ihm Geld. Dann vertrieb sie das Opfer jedoch mit einem Messer. Ins Gefängnis kehrte der Hauptangeklagte übrigens nicht mehr zurück.
Auch als Post- oder Magistratsbeamte wurden die beiden aktiv. In einem Fall sollen sie laut Anklage einer älteren Dame rund 3.000 Euro abgeknöpft haben. In der Verhandlung stellte sich heraus, dass sie ihr nachher einen Fahrschein für die Wiener Linien gegeben hatten, damit sie nicht schwarz nach Hause fahren muss, sagte einer der Beschuldigten im Verlauf des Prozesses. Zu diesem Faktum wurde das Duo übrigens freigesprochen. Detail am Rande: Seit Beginn der Hauptverhandlung sind mit einer Ausnahme alle Opfer gestorben.
Der 49-jährige Kompagnon des Hauptangeklagten hatte es auf 21 Vorverurteilungen gebracht – alle auf Bezirksgerichtsebene. Als ihm der Richter geschäftliche Kalamitäten mit einem großen Versandhaus vorhielt, meinte er: I hob bei der Quelle no nie wos gstohln. – Bestellt, nicht gestohlen, sagte Pohnert. Is möglich, erwiderte daraufhin der Angeklagte. Und warum bezahlen sies nicht? wollte der Richter wissen. Wäu i des Göd net ghobt hob. Zustellen ließ er sich die bestellte Ware sehr wohl.
In seinem erlernten Beruf war der Bauspengler kaum aktiv. Wie lange sind sie denn schon arbeitslos?, fragte Pohnert. 30 Joahr, antwortete der Angeklagte. Da müssens aber selber lachen, meinte der Richter. I geh ob und zua pfuschn, blieb der 49-Jährige ungerührt. Ob er den dem Versandhaus entstandenen Schaden denn anerkenne? Ich anerkenne ihn, oba erst nächstes Monat am Ochtn.
Das Duo wurde wegen gewerbsmäßigen Diebstahls, Raubes und Betrugs verurteilt. Es ist nicht die feine englische Art, ältere Menschen zu bestehlen, erklärte Pohnert. Beide Angeklagten meldeten Nichtigkeit und Berufung an.