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Häuslicher Unterricht und Externistenprüfung: Das sieht Entwurf vor

Wiederholung von Externistenprüfung war bislang nicht möglich.
Wiederholung von Externistenprüfung war bislang nicht möglich. ©APA/EVA MANHART (Symbolbild)
Schülerinnen und Schüler, die nach einem Schuljahr im häuslichen Unterricht die Externistenprüfung nicht schaffen, sollen diese in Zukunft am Beginn des kommenden Schuljahrs wiederholen können. Das sieht der Entwurf einer Verordnung von Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) vor. 

Bisher war eine Wiederholung nicht möglich - wer die Prüfung nicht schaffte, musste automatisch das Schuljahr an einer Schule mit Öffentlichkeitsrecht wiederholen.

Wiederholung von Externistenprüfung bislang nicht möglich

Künftig sollen die nicht erfolgreichen Prüfungskandidaten drei Tage lang Zeit haben, eine Wiederholung der Prüfung zu beantragen. Diese muss dann in den ersten beiden Wochen des darauffolgenden Schuljahrs stattfinden - bei gerechtfertigter Verhinderung beim Wiederholungstermin wird die Frist bis 30. November verlängert.

Wiederholung von nicht bestandenen Teilbereichen

Wiederholt werden müssen außerdem nur jene Teilbereiche der Prüfung, die nicht bestanden wurden. Das entspreche auch der Regelung für Nachprüfungen an öffentlichen Schulen, heißt es in den Erläuterungen.

(APA/Red)

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