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Härtere Strafen für Klima-Kleber: Vorschlag aus NÖ liegt vor

Klima-Blockaden - Vorschlag für Gesetzesänderung aus NÖ liegt vor.
Klima-Blockaden - Vorschlag für Gesetzesänderung aus NÖ liegt vor. ©APA/TOBIAS STEINMAURER
Nach dem Vorstoß von NÖ Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) für härtere Strafen bei Klima-Blockaden liegt der Vorschlag für eine Versammlungsgesetz-Novelle vor.

Bei Gefahr für Leben oder Gesundheit sollen nach Landes-Angaben Geldbußen oder bis zu sechs Monate Haft, bei Wiederholung bis zu ein Jahr Haft drohen. Der Vorschlag soll Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) übermittelt werden. Dieser lässt ihn in einer Arbeitsgruppe prüfen.

Sicherheitsgipfel in NÖ zu Klima-Blockaden

Mikl-Leitner hatte nach einem Sicherheitsgipfel mit Blaulichtorganisationen in St. Pölten eine Prüfung durch den Verfassungsdienst des Landes beauftragt, wie strengere Regelungen nach deutschem Vorbild bei Gefährdung von Menschenleben durch das Blockieren von Verkehrswegen auch im österreichischen Recht verankert werden könnten. Übertretungen seien derzeit mit einer Geldstrafe von maximal 720 Euro oder sechs Wochen Arrest strafbar. Die vom Verfassungsdienst vorgeschlagene Novelle des Versammlungsgesetzes 1953 sei auch von Universitätsprofessor Heinz Mayer auf seine Verfassungskonformität geprüft worden - mit dem Ergebnis, es gebe "keine verfassungsrechtlichen Bedenken", wurde Mayer zitiert.

So hoch sollen die Strafen für Klima-Kleber im Ernstfall ausfallen

Vorgeschlagen wurde, in Paragraf elf des Versammlungsgesetzes in einem dritten Absatz zu verankern, dass bei Demos auf Straßen Einsatzfahrzeugen eine Durchfahrtsmöglichkeit eingeräumt werden muss. Diese Verwaltungsübertretung soll mit Arrest bis zu sechs Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 720 Euro bestraft werden. Im Paragraf 19a soll folgender Satz angefügt werden: "Ebenso ist zu bestrafen, wer im Zusammenhang mit einer Versammlung auf Straßen mit öffentlichem Verkehr die Durchfahrt von - im konkreten Einsatz mit Blaulicht und Folgetonhorn - befindlichen Einsatzfahrzeugen (§ 26 Abs. 1 StVO 1960) blockiert und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeiführt oder vergrößert". Der Tatbestand solle mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, im Wiederholungsfall mit einer bis zu einem Jahr Haft oder einer Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen sanktioniert werden können.

Auch Innenminister beauftragte Arbeitsgruppe

In Karners Arbeitsgruppe soll, wie das Innenministerium am Samstag mitteilte, geklärt werden, ob die aktuelle gegebenen polizeilichen Befugnisse ausreichen und die bestehenden gesetzlichen Regelungen ausreichend Sanktionsmöglichkeiten bieten. Auch der niederösterreichische Vorschlag soll "umfassend behandelt werden". Alle gesetzlichen Regelungen, die friedlichen und demokratischen Protest ermöglichten, aber vor allem das berechtigte Interesse der Menschen auf ein friedliches und sicheres Zusammenleben gewährleisteten, müssten umfassend diskutiert werden, meinte Ressortchef Karner: "Wer meint, sich außerhalb unserer Rechtsordnung stellen zu können, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen".

Tägliche Klima-Protestaktionen in Wien

Aktivisten der "Letzten Generation" haben sich diese Woche auf Fahrbahnen in Wien festgeklebt und wichtige Straßen blockiert. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hat Innenminister Gerhard Karner mit einer Prüfung beauftragt, ob die geltenden Regelungen ausreichen, oder ob es darüber hinaus gehende Verschärfungen braucht.

(APA/Red)

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