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Häftling ließ sich Heimkinoanlage liefern: Wegen Betrugs angeklagt

Häftling bestellte ins Gefängnis und zahlte nicht.
Häftling bestellte ins Gefängnis und zahlte nicht. ©Bilderbox/Symbolbild
Um den Alltag in der Haft etwas angenehmer zu gestalten, hat sich ein Steirer eine Heimkinoanlage, einen LCD-Fernseher und allerhand Kleinigkeiten ins Gefängnis liefern lassen.

Das war offenbar kein Problem, aber weil er die Sachen nicht bezahlt hat, musste er sich am Montag wegen gewerbsmäßigen Betrugs im Grazer Straflandesgericht verantworten. Das Urteil lautete auf zwei Jahre unbedingte Haft. “Das ist mir noch nie passiert, dass jemand in der Justizanstalt Betrugshandlungen verübt hat”, zeigte sich Richterin Angelika Hacker selbst erstaunt über die Vorfälle. Immerhin hatte der 32-jährige Angeklagte, der bereits mehrfach wegen Betrugs vorbestraft ist, aus der Haft heraus umfangreiche Bestellungen getätigt. Neben der Heimkinoanlage orderte er auch einen Fernseher, Kleidung sowie ein Smartphone. Doch das Bezahlen ging sich nicht aus, weil er nur rund 250 Euro pro Monat verdiente – und allein das Handy 650 Euro kostete.

Angeklagter sei “Berufsbetrüger”

Staatsanwalt Andreas Lenz bezeichnete den Angeklagten als “Berufsbetrüger”, der selbst in der Haft immer weiter macht, “und das mutet etwas seltsam an.” Der Verteidiger meinte, sein Mandant sei kaufsüchtig und könne daher nur bedingt zur Verantwortung gezogen werden. Der Angeklagte bekannte sich schuldig und erklärte, er habe eine Therapie in Aussicht. Er schilderte, dass die Versandbestellungen in der Außenstelle der Haftanstalt im gelockerten Vollzug erlaubt seien. Bestellt habe er über Handy, was zwar ebenso wie Internet nicht gestattet sei, “aber da hält sich niemand dran”.

2 Jahre Haft

Aufgrund der zahlreichen Vorstrafen verhängte die Richterin erneut zwei Jahre Haft wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Sitzen muss der 32-Jährige mittlerweile allerdings wieder in der Haftanstalt Karlau – ohne Bestellmöglichkeiten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (apa)

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