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"Habe mich nicht strafbar gemacht"

Neue Vorwürfe sind am Montag gegen den vom Dienst suspendierten Wiener Landespolizeikommandanten Roland Horngacher bekannt geworden. Dieser bestreitet aber, sich strafbar gemacht zu haben.

So soll dem General von einer Firma, „die im Spielhallengeschäft tätig ist“, ein Pkw zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt worden sein, sagte Walter Geyer, der Pressesprecher der Anklagebehörde. Der Beschuldigte wehrte sich in einer von seinem Anwalt verbreiteten Stellungnahme: „Ich habe keinen gerichtlich strafbaren Tatbestand gesetzt, weil ich niemals Geschenke oder Zuwendungen empfangen habe, die in irgendeinem Zusammenhang mit meinen Amtsgeschäften gestanden wären.“

In die Affäre um den Verdacht der Geschenkannahme soll laut Staatsanwaltschaft ein zweiter ranghoher Wiener Polizist verwickelt sein. Geyer wollte den Namen dieser Person nicht bekannt geben, stellte allerdings fest, der Betreffende sei zuletzt im „Präsidium der Wiener Polizei“ tätig gewesen und 1996 in den Ruhestand getreten.

Wie Geyer darlegte, wurden im Zuge der BAWAG-Ermittlungen Aufzeichnungen gefunden, denen zufolge Horngacher und der inzwischen pensionierte Präsidialbeamter der Wiener Polizei Reisegutscheine in der Höhe von 20.000 (1.453 Euro) bis 30.000 (2.180 Euro) Schilling erhalten hatten. Diese Gutscheine wurden teilweise auch eingelöst, wobei Geyer keine Angaben über die Anzahl der solcherart fremdfinanzierten Reisen und die Reisezeile machen wollte.

Völlig neu ist der Vorwurf, Horngacher habe von einem im Spielhallen-Geschäft tätigen Unternehmen einen Pkw zur Verfügung gestellt bekommen und diesen kostenlos genutzt. Die Behörden kündigten an, polizeiliche Amtshandlungen, in die das Unternehmen verwickelt war, nunmehr genau auf mögliche Berührungspunkte mit Horngacher zu überprüfen. Untersucht wird auch, ob sich diese Firma sowie die BAWAG mit ihrer im Raum stehenden Großzügigkeit nicht auch selbst strafbar gemacht haben.

Horngacher, der am Montag von Polizeipräsident Peter Stiedl seine Suspendierung überreicht bekam, räumte ein, in den Jahren 2000 bis 2003 Reisegutscheine vom „Verein der Freunde der Wiener Polizei“ erhalten zu haben, „und zwar als Gegenleistung für von mir ständig für den Verein erbrachte Leistungen“, wie es in einer schriftlichen Stellungnahme des unter Beschuss geratenen Generals hieß. Wie Horngachers Anwalt Wolfgang Brandstetter gegenüber der APA präzisierte, habe dieser für den Verein „laufend Vorträge gehalten und Organisatorisches abgewickelt“.

Horngacher gab zu, vom Kassier des Vereines jährlich Gutscheine im Ausmaß von 1.500 bis 2.000 Euro bekommen zu haben. Im Zeitraum von vier Jahren habe er „zirka 5.000 bis 7.000 Euro für Reisen auch tatsächlich verbraucht, wobei die Unschärfen hinsichtlich der Summen einfach dadurch bedingt sind, dass ich mich nach so langer Zeit nicht besser erinnern kann“. Er habe erst nachträglich von der Herkunft der Gutscheine erfahren, beteuert Horngacher. Die BAWAG habe diese nämlich dem „Verein der Freunde der Wiener Polizei“ gespendet, was er nicht gewusst habe.

Zu dem völlig neuen Vorwurf, ein Unternehmen habe ihm einen Pkw kostenlos zur Verfügung gestellt, meinte Horngacher: „Ich habe im Zuge meiner Einvernahme selbstverständlich auch offen gelegt, dass mir ein mir persönlich seit Jahren bekannter und nach meinen Informationen absolut seriöser Unternehmer der Casino-Branche seinen zwölf Jahre alten Mercedes über das Wochenende geborgt hat.“

Für den Verein der Freunde der Wiener Polizei wies dessen Präsident Adolf Wala – früher Nationalbank-Präsident und -Generaldirektor – die Darstellung Horngachers zurück: „Mit Sicherheit haben wir nichts mit Reisegutscheinen zu tun“, sagte Wala auf Anfrage der APA. „Ich müsste das wissen, und ich weiß davon gar nichts.“ Wenn der Landespolizeikommandant vom Kassier des Vereins Reisegutscheine erhalten habe, dann sicher nicht in dessen Funktion beim Verein.

Horngacher selbst war zu keinem Interview bereit. „Er schafft es nicht. Er ist sehr deprimiert. Er muss sich jetzt erholen“, ersuchte sein Anwalt um Verständnis.

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