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Haban-Prozess erneut vertagt

Im Wiener Landesgericht wurde am Montag der Prozess um den so genannten Haban-Mord fortgesetzt - ein Urteil gab es jedoch weiterhin nicht - der Prozess wurde vertagt.

Vor knapp drei Wochen hatte Staatsanwalt Walter Geyer im Prozess um den so genannten Haban-Mord – der Geschäftsführer des am Wiener Graben nieder gelassenen Nobeljuweliers, Siegfried Goluch, war am 9. Mai 1998 bei einem missglückten Raubversuch erschossen worden – ein DNA-Gutachten beantragt. Man möge überprüfen, ob ein im Eingangsbereich verlorener Handschuh dem mutmaßlichen Todesschützen Michele d’ A. zugeordnet werden kann. Am Montag wurde im Wiener Landesgericht das Ergebnis bekannt geben: Der Handschuh „passt“.


Die Innsbrucker Gerichtsmedizin hat damit in rekordverdächtigem Tempo einen weiteren Sachbeweis im Verfahren gegen Massimiliano F. abgeliefert , der sich in Wien vor Geschworenen verantworten muss, weil er gemeinsam mit d’ A. und einem weiteren Italiener das Verbrechen verübt haben soll. D’ A. sitzt in seiner Heimat seit einigen Monaten in U-Haft, nachdem er mit einem mit 2,5 Kilogramm „angereicherten“ Sportwagen einen jungen Polizisten überfahren und getötet hatte.


Abgesehen davon geriet der Verhandlungstermin gegen seinen mutmaßlichen Komplizen, der sich nach wie vor „nicht schuldig“ bekennt, vorerst zu einem „Tag der Pflichtübungen“, wie Richter Peter Liebetreu feststellte: 70 Seiten Protokoll mussten verlesen werden. Anschließend hatte man sich mit auf CD-Rom gebannten Telefonüberwachungen auseinander zu setzen. Da diese in Italienisch gehalten waren, mussten die Passagen mühsam von der Gerichtsdolmetscherin übersetzt werden. Ein Urteil gibt es weiterhin nicht – der Prozess wurde vertagt.

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