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Haarentfernung: Frauen erlitten lebensgefährliche Verbrennungen

Beim Erwärmen von Zuckerpaste zur Haarentfernung erlitten vier Frauen lebensgefährliche Verbrennungen.
Beim Erwärmen von Zuckerpaste zur Haarentfernung erlitten vier Frauen lebensgefährliche Verbrennungen. ©ÖAMTC
Nahe Graz erlitten vier Frauen bei der Haarentfernung teils lebensgefährliche Verbrennungen. Sie hatten Zuckerpaste zum Entfernen von Körperbehaarung erhitzt und mussten ins AKH Wien gebracht werden.

Vier Frauen haben sich am Montag nahe Graz beim Erhitzen von Zuckerpaste zum Entfernen von Körperbehaarung zum Teil lebensgefährlich verletzt. Das in einem Topf erwärmte Material war plötzlich in Brand geraten und auf die 31-Jährige sowie ihre 26-jährige Bekannte gespritzt. Beide wurden in kritischem Zustand mit Rettungshubschraubern in Krankenhäuser geflogen, hieß es seitens der Sicherheitsdirektion Steiermark.

Die beiden aus Rumänien stammenden Frauen hatten gegen 9.00 Uhr in einem Einfamilienhaus in Langegg (Bezirk Graz-Umgebung) die Zuckerpaste in einem Topf auf die heiße Herdplatte gestellt, um sie zum Auftragen auf die Haut auf eine zähflüssige Konsistenz zu erhitzen. Dabei dürfte das Material aber zu heiß geworden sein und entzündete sich. Als die beiden Frauen das bemerkten, wollten sie die kochende Zuckerpaste noch von der Herdplatte nehmen. Dabei erlitten sie aber schwerste Verbrennungen.

Verbrennungen in Schwimmbecken abgekühlt

Die Schwiegermutter sowie die Mutter einer der beiden Frauen hörten die Schmerzensschreie der Verletzten und brachten sie vor das Haus in ein Schwimmbecken, um die Verbrennungen abzukühlen. Dann alarmierten sie die Einsatzkräfte. Der ÖAMTC rückte mit zwei Rettungshubschraubern an. Während die 31-Jährige mit dem C16 ins AKH Wien geflogen wurde, brachte der Christophorus 12 die 26-Jährige in das LKH Graz. Beide wurden in künstlichen Tiefschlaf versetzt.

Neben den beiden Schwerverletzten haben sich auch die zur Hilfe eilenden Mütter leichte Verbrennungen zugezogen. Der genaue Unfallhergang dürfte laut Polizei erst ermittelt werden können, wenn die beiden Rumäninnen wieder einen stabilen Gesundheitszustand erlangen. (APA)

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