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ÖH-Wahlrecht von oben "repariert"

Der Wissenschaftsausschuss des Nationalrates hat am Donnerstag eine "Reparatur" des Hochschülerschafts-Wahlrechtes beschlossen, die nach einem Spruch des Verfassungs-Gerichtshofes notwendig wurde.

Die von den Studenten, der SPÖ und den Grünen geforderte Rückkehr zur Direktwahl der Bundesvertretung der Österreichischen Hochschülerschaft ist in dieser Gesetzesnovelle aber nicht enthalten.

Reparatur juristisch, nicht demokratisch

SPÖ-Wissenschaftssprecher Broukal erklärte, „die rechtliche Reparatur des Hochschülerschaftsgesetzes ist zwar rasch gelungen, die demokratiepolitische Reparatur wird aber nicht ad acta gelegt. Die Wiedereinführung der Direktwahl, das passive Wahlrecht für ausländische Studierende und eine angemessene Budgetverteilung bleiben weiterhin klare Ziel der Sozialdemokratie.“

ÖVP-Wissenschaftssprecherin Brinek meinte, mit der Gesetzesänderung werde die ÖH-Wahl rechtlich wieder auf eine verlässliche Basis gestellt und eine rechtmäßige Abwicklung gewährleistet. Auf die Frage der Direktwahl ging sie nicht ein. FPÖ- Sprecher Graf lehnte die Gesetzesänderung ab und betonte, das ÖH- Wahlrecht sei demokratiepolitisch bedenklich und bedürfe daher nicht nur einer Reparatur, sondern einer grundlegenden Änderung.

Die Direktwahl des österreichweiten Studentenparlaments war vor zwei Jahren von der VP/FP-Koalition abgeschafft und durch ein Entsendungssystem ersetzt worden. Der VfGH hatte im November das Wahlrecht zwar in den wesentlichen Punkten als verfassungskonform bestätigt, die Bestimmungen über die „Wahlgemeinschaft“ von Kleinst- Universitäten bzw. -Akademien mit weniger als 1.000 Studenten aber aufgehoben, weil diese nicht präzise genug gewesen wären.

Beschlossen werden soll die Gesetzesnovelle im Nationalrat am 7. März. Das Gesetz soll dann schon bei der bevorstehenden ÖH-Wahl, die voraussichtlich vom 22. bis 24. Mai stattfindet, in Kraft sein.

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