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ÖH-Gelder veruntreut: Wirtschaftsreferent verurteilt

Der langjährige Wirtschaftsreferent der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) an der Akademie der Bildenden Künste ist am Freitag im Wiener Straflandesgericht wegen Veruntreuung zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

<RTE>Der Mann hatte im Lauf der Zeit ÖH-Gelder in der Höhe von zumindest 48.000 Euro abgezweigt und für eigene Zwecke verbraucht. Das Urteil ist rechtskräftig.<p> 
 
„Wofür haben Sie die Beträge verwendet?“, wollte Richterin Brigitte Zeilinger wissen. „Ich hab’ anscheinend den Überblick verloren“, murmelte der Angeklagte ausweichend, bis sein Verteidiger Klartext redete: „Das Essen schmeckt ihm, das Bier schmeckt ihm. Das sieht man ja!“<p< 
 
Dem Wirtschaftsreferenten stand jährlich ein Budget von bis zu 80.000 Euro zu Verfügung, das sich hauptsächlich aus den von den Studenten zu entrichtenden ÖH-Beiträgen zusammensetzte. Es hätte unter anderem der fachlichen Förderung der Studierenden sowie der Verwaltung und dem laufenden Betrieb der Studienrichtungsvertretung dienen sollen. Der schon etwas angejahrte Student, der eine „geringfügige zeichnerische und künstlerische Tätigkeit“ als Berufsbezeichnung ins Treffen führte, dürfte damit seinen Lebensunterhalt bestritten haben.<p> 
 
Er verlegte die auf einem Bankkonto „geparkten“ Gelder in eine Handkassa, über die er offenbar nach eigenem Gutdünken und unkontrolliert verfügen konnte. Weil er jahrelang keine Rechnungsabschlüsse vorlegte, setzte die Kontrollkommission der ÖH schließlich eine Pflichtprüfung an. Der Soll-Stand der Handkassa stand mit der tatsächlichen Einlage in krassem Widerspruch: Statt der erwarteten knapp 50.000 Euro entdeckten die Prüfer am 11. November 2005 magere 621,5 Euro.<p> 
 
Der mit dieser Differenz konfrontierte Referent behauptete zunächst, er habe bedürftigen Studenten Darlehen zukommen lassen, die nicht zurückbezahlt worden seien. Darüber hinausgehende Fragen beantwortete er weder vor der Polizei noch der U-Richterin. In seinem Prozess bekannte er sich nun schuldig, wenn auch auf sehr verklausulierte Weise: „Das ist das Problem mit einer kleinen Hochschülerschaft und einem Finanzreferenten, der vielleicht überfordert war.“ Es könne möglich sein, dass er sich immer wieder Beträge „ausgeborgt“ habe, formulierte der Angeklagte.<p> 
 
Es gibt Hinweise, wonach der Mann über die Jahre hinweg insgesamt sogar rund 100.000 Euro eingestreift haben könnte. „Aber das aufzurollen, wäre ein Wahnsinn. Man bräuchte einen Sachverständigen, der jeden Belege prüfen müsste“, bemerkte dazu Univ.-Prof. Wilfried Schneider, der Vorsitzende der Kontrollkommission, im Zeugenstand.<p> 
 
Das Gericht begnügte sich daher mit einem Schuldspruch im Umfang der zweifelsfrei nachweisbaren Veruntreuungen. Der Mann wurde auch zur Schadensgutmachung verpflichtet, die er mit Hilfe seiner betagten Mutter bereits in Angriff genommen hat: Die Pensionistin kratzte all ihre Ersparnisse zusammen und brachte immerhin 25.000 Euro auf.<RTE>

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