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"Guttage erschlichen": Justizmitarbeiterin wegen falschen Zeiterfassungen vor Gericht

Eine Justizmitarbeiterin musste sich wegen falscher Eintragungen im Zeiterfassungssystem.
Eine Justizmitarbeiterin musste sich wegen falscher Eintragungen im Zeiterfassungssystem. ©APA
Am Dienstag musste sich im Wiener Straflandesgericht eine Mitarbeiterin der zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption (WKStA) wegen falscher Eintragungen im Zeiterfassungssystem verantworten.

Infolge ihrer Stellung konnte die ranghohe Beamtin nachträglich Korrekturen bei der Gleitzeit-Abrechnung vornehmen. Sie soll das ausgenützt haben, um nachträglich überlange Mittagspausen und vorzeitig beendete Arbeitstage “auszubessern” und mit Dienstgängen oder krankheitsbedingten Absenzen zu legitimieren.

Falsche Eintragungen im Zeiterfassungssystem

Die in Wahrheit nicht geleisteten Arbeitszeiten zog sie dann allerdings heran, um sich später freie Tage zu genehmigen. Die Anklage unterstellte der Frau, vorsätzlich insgesamt 98 “Falschbuchungen” vorgenommen zu haben.

Justizmitarbeiterin “überlastet”

Ihr Verteidiger machte “Überlastung, die zu Fehlern geführt hat” geltend. Seiner Mandantin sei es “nicht darum gegangen, sich zusätzlich Freizeit zu erschleichen”. Die inzwischen vom Dienst suspendierte Angeklagte gab zu Protokoll, sie habe “versucht, alles korrekt zu machen. Ich war erschüttert, dass mir so viele Fehler passiert sind.”

Ihren eigenen Angaben zufolge dürfte die Mitarbeiterin nämlich chronisch krank gewesen sein. Sie sei von Arzt zu Arzt gelaufen, habe keine Diagnose bekommen: “Ich hatte wahnsinnig viele Durchfälle, drei Zusammenbrüche, es war ein Wahnsinn.” Oft habe sie sich wegen Unpässlichkeit auf die Toilette “zurückziehen” müssen: “Wenn’s mir schlecht gegangen ist, bin ich aufs WC gegangen, bis es mir mit dem Kreislauf wieder besser gegangen ist.” In diesem Zustand habe sie falsche Eintragungen vorgenommen: “Ich war so mit meiner Person beschäftigt, dass ich den Körper aufrechterhalte. Ich wollte die Behörde nicht im Stich lassen.”

Die Verhandlung wurde zur ergänzenden Beweisaufnahme auf Ende November vertagt.

(APA)

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