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Gut Aiderbichl: Ermittlungen wurden eingestellt

Die Ermittlungen rund um die umstrittene Erbschaft wurden eingestellt.
Die Ermittlungen rund um die umstrittene Erbschaft wurden eingestellt. ©APA/BARBARA GINDL
Die Ermittlungen rund um das Gut Aiderbichl und der umstrittenen Erbschaft wurde eingestellt.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat nun ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit einer möglicherweise nicht rechtmäßig zustande gekommenen Erbschaft zugunsten des Salzburger Tiergnadenhofs Gut Aiderbichl eingestellt. Auch der Vorwurf, dass Spendengelder zweckwidrig verwendet worden sind, hat sich nicht erhärtet. In Nebenbereichen ist das Verfahren allerdings noch offen.

Gut Aiderbichl: Strafanzeige 2014 erstattet

Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand vor allem ein Testament aus dem Jahr 2010, in dem ein im Folgejahr verstorbener 87-jähriger Mann dem Gnadenhof ein Vermögen von vier Millionen Euro und seinen Gutshof im Innviertel vermachte. Dem Bruder des Deutschen kam das verdächtig vor, er brachte darum im Herbst 2014 eine Strafanzeige ein. Er glaubte, dass die Schenkung durch eine Täuschung zustande gekommen ist. Als der Pensionist das Testament unterschrieb, soll er aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht mehr über dessen Inhalt im Klaren gewesen sein.

Als Verdächtige wurden neben Gut Aiderbichl-Gründer Michael Aufhauser und seinem Geschäftsführer Dieter Ehrengruber auch ein Mann und seine Schwester geführt, die als Mitarbeiter des vermögenden Tierfreunds bereits vor zwei Jahren wegen Untreue, schweren Betrugs und Urkundenfälschung in einem Prozess verurteilt worden sind.

Umstrittene Erbschaft: Ermittlungen eingestellt

Wie die WKStA am Montag der APA mitteilte, ist das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren Betruges, der Untreue und des schweren Diebstahls hinsichtlich des Testaments aber gegen alle vier Beschuldigten “teils aus rechtlichen, teils aus tatsächlichen Gründen” eingestellt worden. Auch seien alle Spenden zweckentsprechend und widmungsgemäß verwendet worden.

Allerdings handelt es sich nur um eine Teileinstellung. In zwei “Nebenfakten” läuft das Verfahren laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft noch, nur gegen die Frau wurden die Ermittlungen zur Gänze eingestellt. Bei den übrig gebliebenen Vorwürfen gehe es um Betrug zum Nachteil einer ausländischen Geldgeberin und um den Vorwurf der Untreue. Allerdings dürfte auch hier demnächst eine Entscheidung anstehen, ob es zu einer Anklage kommt oder nicht. Man habe die Ermittlungen abgeschlossen und einen Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet, teilte die WKStA am Montag mit.

Um die Hinterlassenschaft des vermögenden Tierfreundes hatte es bereits im Oktober 2016 einen Prozess am Landesgericht Ried im Innkreis (OÖ) gegeben. Damals wurde das Geschwisterpaar verurteilt, weil es den Nachlass des vermögenden Tierfreundes um mehrere Hunderttausend Euro geschädigt haben soll. Der Mann und seine Schwester sollen dafür gesorgt haben, dass der Pensionist Sparbücher, Konten und Versicherungen eingerichtet hat und ihnen die Verfügung darüber einräumte. Dabei verwendeten sie aber Geld für sich selbst. Der Mann erhielt im Prozess eine später rechtskräftig gewordene Freiheitsstrafe von 24 Monaten, davon acht Monate unbedingt, seine Schwester eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten.

(APA/Red)

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