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Gültigkeit bei Grünem Pass derzeit maximal 270 Tage

Der Grüne Pass ist in Österreich maximal 270 Tage, das sind neun Monate, gültig.
Der Grüne Pass ist in Österreich maximal 270 Tage, das sind neun Monate, gültig. ©APA/HELMUT FOHRINGER
In Österreich gilt der Grüne Pass aktuell für doppelt Geimpfte sechs Monate (180 Tage) und für dreifach oder öfter Geimpfte neun Monate (270 Tage).
Grüner Pass: Gültigkeit wird verlängert

Ein Teil der dreifach Corona-Geimpften steht nun bzw. bald ohne Pass da, Gesundheitsminister Johannes Rauch hat zuletzt eine baldige Verlängerung für dreifach Geimpfte in Aussicht gestellt. Spekuliert wird mit einer Gültigkeit von 12 Monaten. Im Folgenden ein Überblick über die aktuellen Regelungen.

Derzeit ist der Grüne Pass in Österreich maximal 270 Tage gültig

Die Verlängerung wird notwendig, da laut Gesundheitsministerium per 1. Mai rund 820 Personen, deren Dritt-Impfung schon 270 Tage zurückliegt, keinen gültigen Pass mehr haben würden - ein kleiner Teil davon ist auch aktuell schon betroffen. Eine vierte Impfung ist derzeit noch nicht allgemein empfohlen (und kann nur "off label" durchgeführt werden), daher braucht es eine Lösung.

Vermerkt werden im Grünen Pass Genesenen- und Impfzertifikate

Vermerkt werden im Grünen Pass grundsätzlich neben den Genesenen- und Impfzertifikaten auch die Testzertifikate. Alle Zertifikate mit EU-konformem QR-Code können digital, in der Handy-App oder in ausgedruckter Form vorgezeigt werden (jeweils in Kombination mit einem Lichtbildausweis). Informationen dazu sind unter https://gruenerpass.gv.at abrufbar.

Jeweiliges "G" in Österreich auch in anderer Form nachzuweisen

In Österreich kann man die jeweiligen "G" auch weiterhin in anderer Form nachweisen (ohne QR-Code): Personen, die getestet sind, können einfach ihr negatives Testergebnis vorlegen, Genesene ihren Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung. Geimpften ist es in Österreich möglich, ihren Status auch über den behördlich anerkannten Impfpass, den in manchen Bundesländern verwendeten Impf-Kärtchen oder über den e-Impfpass nachzuweisen.

Gültiges Genesenen-Zertifikat in in Österreich 180 Tage gültig

Ein gültiges Genesenen-Zertifikat erhält man, sofern die Corona-Erkrankung mittels PCR-Test nachgewiesen und die Infektion im Elektronischen Meldesystem (EMS) erfasst wurde. Dieses Zertifikat ist 180 Tage gültig. Zur Verlängerung ihres Grünen Passes brauchen Genesene nur eine Impfung, danach gilt der Pass neuerlich 180 Tage lang.

Nicht Genesene brauchen eine abgeschlossene Corona-Impfserie

Jene Personen, die mit dem Virus noch nicht in Kontakt gekommen sind, brauchen für einen Nachweis eine abgeschlossene Impfserie (zwei Impfungen). Ab dem zweiten Impftermin gilt der Grüne Pass in in Österreich dann 180 Tage lang als Nachweis. Auch bei einer Impfung mit Janssen/Johnson&Johnson ist eine zweite Dosis nötig (Neuregelung seit 3. Jänner).

Für dreifach Geimpfte gilt der Grüne Pass 270 Tage lang

Für dreifach Geimpfte (sowie jede weitere Impfung) gilt der Grüne Pass 270 Tage lang ab diesem Impftermin. Zwischen erster und zweiter Impfung müssen mindestens 14 Tage, zwischen zweiter und dritter Impfung zumindest 90 Tage liegen. Unterschreitet man diese Limits, gilt die Impfung nicht für den Grünen Pass.

Zeitpunkt der Impfung nach der Grundimmunisierung unerheblich

Wann man sich nach Genesung oder der Grundimmunisierung (zwei Impfungen) neuerlich impft, ist für die Verlängerung des Grünen Passes unerheblich. Überschreitet man beispielsweise nach der Genesung die 180 Tage der Gültigkeit des Grünen Passes, so kann man sich danach jederzeit einmal impfen lassen - und der Grüne Pass gilt in Österreich wieder 180 Tage lang als Nachweis. Gleiches gilt für andere Auffrischungen: Zweifach Geimpfte können sich etwa auch weit nach Überschreiten der 180 Tage nach dem Zweitstich den dritten Stich holen - und haben dann wieder 270 Tage lang einen gültigen Grünen Pass. Im Gesundheitsministerium betonte man allerdings, dass diese Überschreitungen medizinisch nicht immer sinnvoll sind und verwies auf die Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums bzw. der jeweiligen Ärzte.

Grüner Pass in Österreich nur noch in wenigen Bereichen notwendig

Gebraucht wird der Grüne Pass derzeit innerhalb Österreichs nur mehr in wenigen Bereichen. Laut der aktuellen Basismaßnahmenverordnung ist die 3G-Regel (genesen, geimpft oder getestet) derzeit österreichweit in der Nachtgastronomie und Veranstaltungen ab 100 Personen aufrecht, sofern nicht FFP2-Maske getragen wird. Auch in "vulnerablen Bereichen" muss ein 3G-Nachweis erbracht werden (Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheime). In Wien gelten strengere Regeln: In Gastronomie wie auch Nachtgastronomie darf nur rein, wer genesen oder geimpft ist.

Einsatz des Grünen Passes bei grenzüberschreitenden Reisen

Auf internationaler Ebene eingesetzt wird der Grüne Pass vor allem zum grenzüberschreitenden Reisen. Unabhängig von der aufrechten Gültigkeit des Passes im Inland ist es dennoch empfehlenswert, sich über die jeweiligen Bestimmungen für die Einreise sowie sonstigen Zutritte zu informieren. Im Detail sind die Regelungen für die EU unter https://reopen.europa.eu/de abrufbar.

(APA/Red)

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