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Gudenus wird zu Facebook-Comeback gezwungen

Kam seiner Pflicht nach
Kam seiner Pflicht nach ©APA / Facebook
Der frühere FPÖ-Politiker musste wieder ein Facebook-Posting absetzen. Weil er einen Fehler zu korrigieren hatte.
Urteil gegen Gudenus rechtswirksam
Wien gegen Gudenus erfolgreich

Es ist still geworden um den ehemaligen FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus. Seit der Ibiza-Affäre und seinem unschönen Abschied aus der FPÖ zog sich die frühere rechte Hand von Heinz-Christian Strache fast vollständig aus der Öffentlichkeit zurück. Im Gegensatz zu seinem früheren Chef zog er sich auch fast vollständig aus den (Sozialen) Medien zurück.

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Gerichtsurteil zwingt Gudenus zu Widerruf

Nun ist Johann Gudenus zurück auf Facebook. Weil er musste. Ein Gerichtsurteil zwang ihn zu einem Posting. Gudenus musste eine unwahre Behauptung zulasten Dritter widerrufen, die er 2018 auf Facebook tätigte. Der ehemalige FPÖ-Klubobmann hatte behauptet, die Stadt Wien verleihe "hunderten Muslimen in nur drei Monaten die Staatsbürgerschaft". Der Wiener SPÖ-Stadtrat Jürgen Czernohorszky wehrte sich gegen diese Falschbehauptung mit rechtlichen Mitteln und bekam vor Gericht Recht.

Czernohorszky hatte nach der Aussage betont, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes als Voraussetzung einen mindestens sechs- sowie in der Regel zehnjährigen rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt in Österreich zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft vorsehen würden. Der Stadt-Politiker kritisierte die Behauptung somit als unwahr und kreditschädigend bzw. ehrenrührig.

Gudenus verteidigte sich damit, es sei der Zeitraum der Verleihungen gemeint gewesen und nicht die Dauer des jeweiligen Aufenthalts.

Forderung mit Verspätung erfüllt

Bereits im Juli entschied das Wiener Handelsgericht, dass Gudenus die Behauptung widerrufen und es ab sofort unterlassen muss, gleichartige unwahre und kreditschädigende oder ehrenrührige Behauptungen aufzustellen und zu verbreiten.

Gudenus legte daraufhin Berufung ein. Das Oberlandesgericht Wien entschied aber, dieser nicht Folge zu geben. Auch eine ordentliche Revision sei nicht zulässig, hieß es in dem, der APA vorliegenden Urteil vom 24. September 2019. Der ehemalige freiheitliche Politiker musste seine Behauptung widerrufen. Dieser Forderung kam Gudenus nun mit Verspätung nach.

Das Gudenus Posting / Der Widerruf

"Erfolg gegen Fake News und Hass im Netz"

Stadtrat Czernohorszky freute sich schon damals über die Entscheidung des Gerichts: “Für mich ist das ein ganz wichtiger Erfolg gegen Fake News und Hass im Netz und für eine faire und sachliche Debattenkultur in den sozialen Medien. Ich werde auch in Zukunft entschieden dagegen vorgehen, wenn in der Politik mit Unwahrheiten um sich geschmissen wird, vor allem wenn damit gegen ganze Bevölkerungsgruppen gehetzt wird."

(Red.) (APA)

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