Gudenus habe stattdessen eine schriftliche Stellungnahme seines Anwalts abgeliefert. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt Gudenus, mit seinen Aussagen (“Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern.”) gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen zu haben.
Gudenus soll damit gegen den Paragrafen 3a, der das Leugnen und Verharmlosen von NS-Verbrechen unter Strafe stellt, verstoßen haben.
Laut Staatsanwaltschaft heißt es in der schriftlichen Stellungnahme, dass eine Verletzung des Verbotsgesetzes durch die Aussagen des mittlerweile aus der FPÖ ausgetretenen Politikers nicht gegeben sei.
Gudenus drohen ein bis zehn Jahre Haft. Allerdings steht noch nicht fest, ob überhaupt Anklage erhoben wird. Der Staatsanwalt arbeitet noch an seinem Vorhabensbericht.