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Guantanamo: US-Verfassung schützt Häftlinge

Eine US-Bundesrichterin in Washington hat die Militärtribunale im Gefangenenlager Guantanamo Bay für verfassungswidrig erklärt. Zugleich sprach sie den von den USA als mutmaßliche Terroristen festgehaltenen Häftlingen das Recht zu, ihre Gefangenschaft gerichtlich anzufechten.

Das Verfahren, die Gefangenen von Tribunalen in ihrem Status als „feindliche Kämpfer“ bestätigen zu lassen und sie dann weiter auf unbestimmte Zeit festzuhalten, verletze die Rechte der Betroffenen, befand Richterin Joyce Hens Green.

Das Urteil beruht auf den Fällen von elf Häftlingen. „Das Gericht befindet, dass die Klagenden berechtigte Ansprüche entsprechend dem Fünften Zusatz der US-Verfassung geltend gemacht haben“, hieß es in der 75-seitigen Urteilsschrift. Der Verfassungszusatz regelt die Rechte Angeklagter vor US-Gerichten.

Das Urteil steht im Widerspruch zur Entscheidung eines anderen Bundesrichters vor zwei Wochen, in der den Gefangenen das Recht auf Einspruch abgesprochen worden war. Beide Urteile haben keine unmittelbaren Auswirkungen, da sie mit größter Wahrscheinlichkeit von der jeweiligen Verliererseite angefochten werden. Aller Voraussicht nach wird die Streitfrage am Ende von einem Bundesberufungsgericht geklärt werden müssen.

Auf dem US-Stützpunkt Guantanamo Bay werden rund 550 Männer als mutmaßliche Mitglieder des Terrornetzwerks Al Kaida oder Kämpfer des einstigen afghanischen Taliban-Regimes festgehalten. Die US-Regierung stuft sie nicht als Kriegsgefangene ein, sondern als „feindliche Kämpfer“ und hält sie zum großen Teil schon seit drei Jahren ohne Anklage und ohne Zugang zu Anwälten fest.

Das Oberste US-Gericht hatte diese Praxis im Juni 2004 angeprangert und erklärt, den Gefangene stehe das Recht zu, ihre Gefangenschaft anzufechten. Als Konsequenz aus diesem Urteil hatte das Pentagon eine jährliche Überprüfung aller Fälle durch Militärtribunale angeordnet, wobei den Gefangenen aber wiederum kein Anwalt zur Seite gestellt wird.

Die erste Runde dieser jährlichen Überprüfungen war kürzlich beendet worden. Bis auf drei Ausnahmen wurden alle Gefangenen erneut als „feindliche Kämpfer“ eingestuft und werden weiter festgehalten.

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