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Guantanamo: Fünf Häftlinge werden entlassen

Die US-Regierung hat der Freilassung von fünf kuwaitischen Häftlingen aus dem Gefangenenlager Guantanamo zugestimmt. Eine Begründung, warum gerade diese fünf Männer das Lager verlassen dürfen, wurde nicht gegeben.

Die fünf Männer, die schon seit 2002 unter Terrorverdacht in dem US-Stützpunkt auf Kuba einsitzen, sollen binnen zwei Tagen der Regierung ihres Heimatlandes übergeben werden, wie ihr Anwalt Tom Wilner am Dienstag mitteilte.

Er äußerte die Hoffnung, dass auch die acht anderen, von ihm vertretenen Häftlinge aus Kuwait schon bald frei kommen würden. Eine offizielle Begründung, warum gerade diese fünf Männer das Lager verlassen dürfen, wurde nicht gegeben. Einer der Betroffenen befindet sich laut Wilner seit Anfang August im Hungerstreik und wurde zuletzt zwangsernährt.

Rumsfeld: Nur Rotes Kreuz darf mit Guantànamo-Gefangenen sprechen

Beobachter der Vereinten Nationen werden nach den Worten von US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld bei dem Besuch im US-Gefangenenlager Guantànamo nicht mit den Inhaftierten sprechen dürfen. Dies werde nur den Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes gestattet, die seit Jahren Zugang zu den Gefangenen hätten, sagte Rumsfeld am Dienstag in Washington.

Die UNO hatte den USA inakzeptable Auflagen für die geplante Inspektion des Gefangenenlagers Guantànamo vorgeworfen. Selbst China stelle für Besuche in seinen Gefängnissen keine solchen Bedingungen, sagte der UN-Sonderberichterstatter für Folter, der Österreicher Manfred Nowak, am Montag in New York. „Sie (die USA) sagen, sie hätten nichts zu verbergen. Warum wird es uns dann nicht erlaubt, mit den Gefangenen zu sprechen?“ fragte er. Blieben die USA bei ihrer Haltung, habe der Besuch keinen Zweck.

Auf dem amerikanischen Stützpunkt Guantànamo Bay auf Kuba halten die USA 520 Terrorverdächtige ohne Anklage oder Prozess gefangen. Dutzende der Gefangenen befinden sich im Hungerstreik. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International haben der Regierung in Washington vorgeworfen, damit gegen die Grundsätze des Rechtsstaats zu verstoßen.

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