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Guantánamo-Anhörung: Journalisten zugelassen

Die US-Streitkräfte haben am Donnerstag beim Verhör eines Afghanen erstmals Journalisten zur Anhörung von Guantánamo-Häftlingen zugelassen.

Nach Medienberichten vom Freitag wurde am Vortag ein Afghane von der dreiköpfigen Militärkommission zur Rechtmäßigkeit seiner Inhaftierung befragt. Der 31 Jahre alte Mann in einem orangefarbenen Gefangenenoverall trug bei dem Termin Handschellen und war mit Fußfesseln am Boden festgekettet. Der Mann bestritt den Vorwurf Kämpfer der radikalislamistischen Taliban gewesen zu sein, wie der britische Sender BBC berichtete.

Die Gefangenen haben so genannte persönliche Vertreter, aber keine Anwälte. Die USA betrachten die etwa 600 Häftlinge auf dem US-Marinestützpunkt Guantanamo Bay auf Kuba als feindliche Kämpfer, die anders als Kriegsgefangene nicht unter dem Schutz der Genfer Konvention stünden.

Bisher wurden von den US-Streitkräften insgesamt acht Fälle überprüft. Fünf der Häftlinge weigerten sich, an den am vergangenen Freitag begonnenen Anhörungen teilzunehmen. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte am 28. Juni entschieden, dass die zum Teil seit mehr als zwei Jahren Inhaftierten das Recht haben, ihre Haftgründe überprüfen zu lassen.

Das US-Verteidigungsministeriums hatte zuvor die Vorwürfe von drei ehemaligen britischen Guantanamo-Gefangenen zurückgewiesen, sie seien systematisch misshandelt und sexuell erniedrigt worden. Die Anschuldigungen der Häftlinge, sie seien misshandelt, geschlagen oder gefoltert worden, seien einfach nicht wahr, sagte ein Armeesprecher.

130 Anwälte, Richter und Rechtsprofessoren haben die US-Regierung und den Senat aufgefordert, die Misshandlungsvorwürfe im irakischen Gefängnis Abu Ghraib und in Guantanamo Bay erneut zu untersuchen. Dabei solle festgestellt werden, ob ein Zusammenhang zwischen Memoranden von Regierungsanwälten und der Misshandlung von Häftlingen bestand. In den Memoranden hatten Regierungsjuristen unter anderem argumentiert, dass im Krieg gegen den Terrorismus nicht alle traditionellen Bestimmungen aus dem humanitären Völkerrecht angewendet werden müssten.

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