Die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die Österreich nun umsetzen will, sieht eine Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat, also ohne konkreten Verdacht, vor. Im Wesentlichen soll sechs Monate lang gespeichert werden, wer, mit wem, wann, wie lange, von wo aus und über welchen Dienst (E-Mail, SMS, Mobil- und Festnetztelefonie, Internettelefonie, Internet) kommuniziert hat.
Bures habe sich in ihrem Gesetzesentwurf zwar “im Großen und Ganzen” an die Empfehlungen des Ludwig-Boltzmann-Institutes gehalten, meinte die Grüne Infrastruktursprecherin Moser. Die Grünen befürchten allerdings, dass es nicht bei dieser “Minimalvariante” bleiben wird: Der Entwurf sei offensichtlich nicht mit Innenministerin Fekter und Justizministerin Bandion-Ortner akkordiert, so Steinhauser. Die ÖVP könnte den Entwurf im Nationalrat in letzter Minute durch Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz und der Strafprozessordnung “überfallsartig” verschärfen, vermutet der Grüne Abgeordnete.
Nichtsdestotrotz sind die Grünen aber grundsätzlich gegen das “zwangsweise Persönlichkeitsröntgen” der Bürger. Neben enormen Kosten für Provider und Steuerzahler handle es sich um einen Eingriff in die Privatsphäre und eine Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz. Weiters bestehe auch Missbrauchsgefahr. Österreich solle die Richtlinie deshalb nicht umsetzen und es auf ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission vor dem EuGH ankommen lassen. Erst wenn der EuGH zugunsten der EU entscheide, könne man den Entwurf diskutieren. Die Kommission hat den ersten Schritt dazu schon getan und Österreich geklagt, derzeit handelt es sich laut Steinhauser aber erst um ein Mahnverfahren.