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Grundwehrdiener beim Stehlen erwischt: Prozess

Symbolfoto &copy Bilderbox
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Nach Diebstahl eines Deodorants vor Gericht - Weil er zur Verhandlung in Uniform erschien, drohen ihm nun auch vom Bundesheer Konsequenzen.

Weil er vor zehn Wochen im Supermarkt ein Deodorant im Wert von 15 Euro gestohlen hatte, musste sich nun ein 19-jähriger Grundwehrdiener im Wiener Straflandesgericht verantworten. Der Rekrut („Stand: Noch 84 Tage!“) war mit 250 Euro monatlich nicht ausgekommen und hatte daher mehrfach Gegenstände des täglichen Gebrauchs mitgehen lassen. Zuletzt wurde er er dabei von zwei Detektiven beobachtet. Ein Fluchtversuch scheiterte, der schmächtige junge Mann wurde von den beiden überwältigt.

“Pfefferspray im Auge”
„Ich wollt’ mich losschütteln, und drei Minuten später hab’ ich einen Pfefferspray im Auge gehabt“, erzählte der 19-Jährige. Man habe ihn beschimpft und bis zum Eintreffen der Polizei ins Büro gesperrt. Da er in Abrede stellte, handgreiflich geworden zu sein, müssen jetzt auch seine Widersacher geladen werden. Daher wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Dass der 19-Jährige in Uniform zur Verhandlung erschien, könnte ihn noch teuer zu stehen kommen. Im Gerichtsgebäude lief er nämlich zufällig einem Vertreter des Bundesheers über den Weg, der in einer anderen Causa als Zeuge aussagen sollte: „Machen’s den obersten Knopf zu! Wie schaut’n das aus!“ In der Folge entspann sich ein Gespräch, dem der Offizier entnehmen konnte, dass der Bursch eine Ladung als Beschuldigter erhalten und am heutigen Tag frei bekommen hatte.

Verstoß gegen “das Ansehen der Uniform”
„Aber als Beschuldigter dürfen Sie nicht in Uniform herumspazieren! Wissen’S das nicht?“, echauffierte er sich. Das verstoße gegen „das Ansehen der Uniform“. Und schon notierte er sich den Namen des Sünders und seine Kaserne: „Ich muss das Ihrem Vorgesetzten melden!“

Vielleicht findet dieser Zeit, den dienstbeflissenen Soldaten dahin gehend zu belehren, dass in Wien für Präsenzdiener die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel zum halben Preis möglich ist, sofern diese als solche erkennbar sind bzw. den Wehrdienstausweis mit sich führen.

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