Grünes Licht für Medikamenten-Abholstation

Das hat der Gesundheitsausschuss des Nationalrats am Dienstagabend einhellig beschlossen. Außerdem werde die freie Apothekenwahl sichergestellt. Konkret soll im Apothekengesetz ein Zuweisungsverbot für Verschreibungen von Medikamenten festgelegt und die freie Apothekenwahl explizit gesetzlich verankert werden, berichtete die Parlamentskorrespondenz.
Apotheken können Medikamente an Abholstationen hinterlegen
Laut Gesundheitsministerium habe sich seit der Einführung des e-Rezepts in der Praxis gezeigt, dass Vereinbarungen zur Zuweisung von Verschreibungen getroffen bzw. ärztliche Verschreibungen aus wirtschaftlichen Motiven unmittelbar an bestimmte Apotheken übermittelt werden. Durch das generelle Verbot mit bestimmten Ausnahmen will man laut Erläuterungen der raschen technischen Entwicklung gerecht werden und allfällige künftige Modelle erfassen. Ein Verstoß gegen die neuen Bestimmungen soll eine Verwaltungsübertretung darstellen.
Anpassung des Arzneimittelgesetzes
Die Anpassung des Arzneimittelgesetzes soll es öffentlichen Apotheken ermöglichen, Abholfächer bzw. Abholstationen zur Hinterlegung von rezeptfreien Arzneimitteln für Kundinnen und Kunden einzurichten. Die Abholstationen müssen unmittelbar an die jeweilige Apotheke anschließen und unterliegen als Teile der Apothekenbetriebsanlage den entsprechenden Genehmigungs- und Überprüfungspflichten.
(APA/Red)