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Grünes Licht für leichteren Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte

Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt mittels Rot-Weiß-Rot-Karte wird erleichtert.
Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt mittels Rot-Weiß-Rot-Karte wird erleichtert. ©APA/BARBARA GINDL
Der Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt mittels Rot-Weiß-Rot-Karte wird erleichtert. Mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS hat sich der Sozialausschuss des Parlaments für neue Bestimmungen ausgesprochen.

Unter anderem werden Zulassungskriterien zur Mindestentlohnung und zu Sprachkenntnissen gelockert. Zudem sollen Stamm-Saisonniers künftig einen dauerhaften Arbeitsmarktzugang erhalten und das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden.

Sozialausschuss winkte leichteren Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte durch

Vertreter der Regierungskoalition sehen dies als wichtigen Schritt im Kampf gegen den aktuellen Arbeitskräftemangel in Österreich. Vertreter von SPÖ und FPÖ fürchten hingegen, dass dadurch der Druck auf heimische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steigen wird, heißt es in der Parlamentskorrespondenz. Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) halte die Bedenken von SPÖ und der FPÖ für unbegründet, da es derzeit nur 5.300 aktive Rot-Weiß-Rot-Karten gebe, während beispielsweise rund 7.000 Personen aus der Ukraine eine Arbeitsbewilligung hätten.

Mehrere Erleichterungen für Bezieher der RWR-Karte

Künftig müssen Bezieher der RWR-Karte nur mehr 50 Prozent der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage beziehen, das wären heuer monatlich brutto 2.835 Euro. Für Absolventen heimischer Universitäten und Fachhochschulen gibt es keine Mindestlohnanforderung mehr. Der Lohn muss aber dem ortsüblichen Gehalt inländischer Absolventen mit vergleichbarer Tätigkeit und Berufserfahrung entsprechen. Englischkenntnisse werden Deutschkenntnissen gleichgestellt, falls die Sprache im Unternehmen Englisch ist. Die Anerkennung der Berufserfahrung wird erleichtert, Sprachzeugnisse und andere Nachweise behalten ihre Gültigkeit länger. Überdies kommt es zu Erleichterungen bei der Antragstellung für Familienangehörige.

Neue Regelungen für Start-up-Gründer und Arbeitskräfte aus Drittstaaten

Ausländische Start-up-Gründerinnen und Gründer brauchen nur mehr 30.000 Euro Kapital statt 50.000 Euro. Besonders qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten, etwa IT-Spezialisten, die für zeitlich befristete Projekte nach Österreich geholt werden, können eine befristete Beschäftigungsbewilligung für bis zu sechs Monate erhalten. Registrierte Stamm-Saisonniers, die zumindest zwei Jahre lang jeweils mehr als sieben Monate in Tourismusbetrieben oder in der Landwirtschaft Saisonarbeit geleistet haben, können einen dauerhaften Arbeitsmarktzugang bekommen. Die Austrian Business Agency (ABA) wird mit einer eigenen Plattform Bewerber beim Antrag unterstützen.

(APA/Red)

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