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Grüne kritisieren Regierung vor Start von Informationsfreiheitsgesetz

Zadic wirft der Regierung einen verschlafenen Start vor.
Zadic wirft der Regierung einen verschlafenen Start vor. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Grünen kritisieren die Regierung dafür, den Start des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses verschlafen zu haben. Drei Monate vor dem Termin sei das zentrale Informationsregister noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Wie die grüne Vize-Klubchefin und ehemalige Justizministerin Alma Zadic in einer Aussendung mitteilte, müssen gemäß der Anfang 2024 verabschiedeten Regelung Bundes- und Landesbehörden Informationen von öffentlichem Interesse in einem zentralen Informationsregister veröffentlichen. Die Vorbereitung obliege dem Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP), der zudem die Bekanntgabe der Verfügbarkeit sicherstellen müsse.

Informationsfreiheitsgesetz: Zadic sieht "Armutszeugnis"

"Kanzler Stocker hat trotz zahlloser Aufrufe von uns Grünen den Start der Informationsfreiheit verschlafen", kritisierte Zadic: "Bis gestern hätte das Register wegen der dreimonatigen Übergangsfrist fertig sein müssen. Der Bundeskanzler verunmöglicht so den zeitgerechten Start der Infofreiheit am 1. September." Dass Stocker trotz 18 Monaten Vorbereitungszeit und zahlloser Aufforderungen die Frist verstreichen habe lassen, sei "ein Armutszeugnis für die dringend notwendige Transparenz" im Lande. "Aber vielleicht will die ÖVP diese Transparenz nicht. Dass SPÖ und NEOS in der Regierung dabei zuschauen, wenn der Kanzler das neue Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Information nicht ernst nimmt, ist höchst bedauerlich", so Zadic.

Bundeskanzleramt: Informationsfreiheitsgesetz kann im September in Kraft treten

Im Kanzleramt konnte man kein Versäumnis erkennen. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA hieß es, dass das Informationsfreiheitsgesetz mit 1. September in Kraft treten werde. Ab diesem Tag seien die betroffenen Stellen zur proaktiven Veröffentlichung von Informationen allgemeinen Interesses verpflichtet. Drei Monate danach sei es verpflichtend, in das Register einzuspeisen. "Dies dient Ländern und Gemeinden zur effizienten Vorbereitung", wurde erklärt. In der Übergangszeit müssten die betroffenen Stellen entweder auf ihren Seiten veröffentlichen oder könnten bereits freiwillig ins Informationsregister einspeisen.

(APA/Red)

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