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Großprozess gegen 45 Wiener Wohnen-Mitarbeiter

45 Wiener Wohnen-Mitarbeiter sind wegen Bestechlichkeit angeklagt. Bald wird der Prozess gegen sie am Wiener Landesgericht eröffnet.
45 Wiener Wohnen-Mitarbeiter sind wegen Bestechlichkeit angeklagt. Bald wird der Prozess gegen sie am Wiener Landesgericht eröffnet. ©APA/ROBERT JAEGER
Wegen Bestechlichkeit stehen 45 Mitarbeiter von Wiener Wohnen bald vor Gericht. Sie sollen sich von Unternehmen eines 56-jährigen Geschäftsmanns mit Tank- und Einkaufsgutscheinen bestechen haben lassen.
Staatsanwalt ermittelt
Verdacht der Bestechlichkeit bei Wiener Wohnen

Am Wiener Landesgericht für Strafsachen kommt es bald zu einem ungewöhnlichen Korruptionsverfahren. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat eine Anklage gegen 45 Mitarbeiter von Wiener Wohnen eingebracht, denen Bestechlichkeit vorgeworfen wird.

Die als Werkmeister oder Referenten tätigen Mitarbeiter sollen sich von Unternehmen im Einflussbereich eines 56-jährigen Geschäftsmanns mit Tank- und Einkaufsgutscheinen bestechen haben lassen.

Korruption: 53 Personen vor Gericht

Dem 56-Jährigen, der unter anderem eine Glaserei und Malerei, einen Steinmetzbetrieb und mehrere Baufirmen betrieben hat, dessen Schwester und sechs weitere in seinem Firmen-Konglomerat tätige Mitarbeiter wurden wegen Bestechung zur Anklage gebracht. Insgesamt müssen sich somit in der Korruptionsaffäre - inkriminiert ist ein Tatzeitraum von April 2011 bis Jänner 2013 - 53 Personen vor Gericht verantworten. Addiert man auf Basis der Anklageschrift die mutmaßlich geflossenen Beträge, kommt man auf eine Schadenssumme von rund 170.000 Euro.

Falsche Schäden bei Wiener Wohnen gemeldet

Ausgang soll das Ganze mit einer "Geschäftsidee" des 56-Jährigen genommen haben. Seine eigenen Leute meldeten bei Wiener Wohnen angebliche Schäden in öffentlich zugänglichen Bereichen in Gemeindebauten, etwa in Kellerabteilen Dachböden oder Stiegenhäusern. Dazu ließ er laut Anklage von seinen Mitarbeitern so genannte "Häuserlisten" erstellen, für die Behebung der - teilweise nur behaupteten - Schäden, darunter etwa zerbrochene Fensterscheiben, wurde dann letztlich auf Kosten des Steuerzahlers abkassiert.

Bestechung mit Gutscheinen

Die Ingenieure und Werkmeister bei Wiener Wohnen, deren Aufgabe es gewesen wäre, allfällige Schäden bei Begehungen feststellen, ließen sich der WKStA zufolge diese Aufgabe vom 56-Jährigen entgeltlich abnehmen. Sie wurden für ihr Nichttätigwerden "mit Gutscheinen belohnt", heißt es in der Anklage. Dabei soll es sogar eine Art Tarif gegeben haben: die laut WKStA korrupten Werkmeister erhielten in der Regel Gutscheine - in seltenen Fällen Bargeld - im Gegenwert von rund drei Prozent der beauftragten Rechnungssumme. Die WKStA betont in ihrer Anklageschrift, es gebe "ungewöhnlich viele Beweise für die Gewährung und die Annahme von Vorteilen". Sie verweist auf sichergestellte "Gutscheinlisten" und die belastenden Angaben eines Angestellten des 56-jährigen Unternehmers.

Wiener Wohnen um "rasche Aufklärung" bemüht

Bei Wiener Wohnen erfuhr man vom Vorliegen der Anklageschrift aus der Zeitung, hieß es Freitagmittag auf Anfrage der APA. Man begrüße es, wenn unrechtmäßige Vorgänge nun gerichtlich aufgearbeitet werden. Man sei in dieser Sache um "rasche Aufklärung" bemüht gewesen, habe der Justiz Stellungnahmen und Sachverhaltsdarstellungen übermittelt. Es seien auch "interne Konsequenzen" gezogen worden, teilte die Pressestelle mit: es habe eine interne Revision gegeben, umfangreiche Compliance-Schulungen hätten stattgefunden. Was die zur Anklage gebrachten Mitarbeiter betrifft, "ist ein Teil schon aus dem Unternehmen ausgeschieden. Es wurden auch viele Suspendierungen ausgesprochen". Über endgültige dienstrechtliche Konsequenzen wird Wiener Wohnen nach rechtskräftiger Erledigung des Strafverfahrens entscheiden.

Verhandlungen sind herausfordernd

Die Verhandlung mit über vier Dutzend Angeklagten und ihren Verteidigern - Termin gibt es dafür noch keinen - dürfte für das Landesgericht eine Herausforderung darstellen. Dazu hieß es am Freitag auf APA-Anfrage seitens der Medienstelle, theoretisch ließe sich das Verfahren in mehreren Tranchen - etwa abgestuft nach Tatbeteiligung und Verwicklung der einzelnen Angeklagten - abwickeln. Die Entscheidung liege diesbezüglich aber beim zuständigen Richter. Losgelöst davon kommt bei jenen Gemeindebediensteten, die nur geringe Beträge eingestreift haben, im Fall einer geständigen Verantwortung und einer bisherigen Unbescholtenheit wohl auch eine diversionelle Erledigung in Frage.

Angeklagte verweigerten Aussage

Der Großteil der Angeklagten hat im Ermittlungsverfahren vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Vom Rest soll sich keiner geständig verantwortet haben. Für sämtliche zur Anklage gebrachten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

ÖVP ortete "Skandal im roten Wien"

Die beim Landesgericht eingebrachte Anklage löste am Freitag eine Fülle an politischen Reaktionen aus. Die ÖVP ortete einen "weiteren politischen Skandal im roten Wien". Besonders brisant sei, "dass Bürgermeister Ludwig, damals in seiner Funktion als Wohnbaustadtrat, selbst politisch verantwortlich für diese vermeintliche Korruption auf dem Rücken der Wiener Steuerzahler ist", hielt die Wiener ÖVP-Landesgeschäftsführerin Bernadette Arnoldner in einer Aussendung fest. Es stelle sich die Frage, was Ludwig von den Vorgängen wusste. Die Wiener Türkisen verlangten "volle Aufklärung und sofortige politische Konsequenzen".

FPÖ fordert Bundes-Aufsicht für Wiener Wohnen

Der Wiener FPÖ-Landesparteiobmann Dominik Nepp verlangte den Rücktritt von Wohnbaustadträtin Kathrin Gaal (SPÖ). Nepp und FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrang traten überdies für eine Bundes-Aufsicht über Wiener Wohnen ein. "Die Sozialdemokratie schafft es offenbar nicht, bei Wiener Wohnen für Ordnung zu sorgen. Wir müssen das Tafelsilber Wiens vor dem Verfall schützen. Das Wirtschaftsministerium beherbergt eine wohnpolitische Abteilung und wäre eine geeignete Aufsichtsbehörde", verlautete Nepp in einer Aussendung. Schrang kündigte dahin gehend einen weiteren parlamentarischen Antrag der Freiheitlichen an, nachdem ein erster in der Mai-Sitzung des Bautenausschusses zu Grabe getragen worden sei.

(APA/Red)

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