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Großspende an die AfD von Gerhard Dingler: Jetzt ermittelt der österreichische Staatsschutz

Die Plakat-Spende von Gerhard Dingler (l.) an die AfD von Alice Weidel (r.) ist Gegenstand von Ermittlungen.
Die Plakat-Spende von Gerhard Dingler (l.) an die AfD von Alice Weidel (r.) ist Gegenstand von Ermittlungen. ©APA/Stiplovsek, APA/AFP
Deutsche und österreichische Behörden untersuchen Herkunft von 2,35 Millionen Euro – Verdacht auf illegale Parteifinanzierung.

Neue Recherchen von Der Standard und Spiegel werfen Fragen zur Herkunft einer Millionen-Spende an die AfD auf. Offiziell wurde der frühere FPÖ-Landesgeschäftsführer Gerhard Dingler als Spender genannt, doch nach Erkenntnissen der österreichischen Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sowie des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) könnte er nur als Strohmann fungiert haben. Zudem wird ein möglicher Verstoß gegen Geldwäschebestimmungen geprüft.

Geldfluss unter Verdacht: Schenkung als Ursprung der Spende?

Wie Der Standard und Spiegel berichten, kündigte Dingler seiner Bank kurz vor Weihnachten 2024 an, eine größere Schenkung zu erhalten. Wenig später sollen tatsächlich 2,6 Millionen Euro auf seinem Konto eingegangen sein. Laut einer vorgelegten Schenkungsurkunde stammt das Geld von einem deutsch-schweizerischen Unternehmer.

Zunächst soll Dingler gegenüber seiner Bank erklärt haben, dass die Mittel für ein Immobilienprojekt über das Treuhandkonto eines Anwalts genutzt werden. Doch kurze Zeit später soll er 2,35 Millionen Euro an eine deutsche Plakatwerbefirma überwiesen haben – exakt jene Summe, die als Spende an die AfD deklariert wurde.

Laut Der Standard und Spiegel führte dieser Vorgang zu einer Verdachtsmeldung bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) sowie dem Finanzamt. Die Behörden prüfen nun den Verdacht auf Geldwäsche und verdeckte Treuhänderschaft.

Mögliche Strohmanspende: AfD droht hohe Strafe

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass es sich um eine verdeckte Strohmanspende handelt, könnte die AfD erhebliche finanzielle Konsequenzen tragen. Nach deutschem Parteiengesetz sind Spenden unzulässig, wenn sie offenkundig von einem nicht genannten Dritten stammen. Parteien sind verpflichtet, solche Zuwendungen unverzüglich an den Bundestag abzuführen.

Laut Spiegel droht der AfD in diesem Fall eine Strafzahlung in dreifacher Höhe der unzulässigen Spende – also rund sieben Millionen Euro. Zudem sind Parteispenden aus Nicht-EU-Staaten, etwa der Schweiz, grundsätzlich verboten.

AfD weist Vorwürfe zurück

Wie Der Standard berichtet, erklärte AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter, dass die Partei erst im Januar 2025 von der Spende erfahren habe. Dinglers Anwalt habe die AfD kontaktiert und ausgearbeitete Plakatmotive vorgelegt. Diese seien bereits in Auftrag gegeben worden. „Wir haben versucht, Einfluss auf die Kampagne zu nehmen, da sie stilistisch nicht unserem üblichen Layout entsprach. Herr Dingler wollte an seinen Entwürfen aber größtenteils festhalten“, wird Hütter vom Spiegel zitiert.

Ein Sprecher von AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel betonte gegenüber den Medien, dass die Partei „strikt nach den gesetzlichen Vorgaben“ handle und im Austausch mit der Bundestagsverwaltung stehe. Weidel selbst ließ offen, ob es persönliche Verbindungen zwischen der Parteiführung und dem mutmaßlichen Geldgeber gibt.

Gegenüber den VN.AT erklärte Dingler, die Spende sei von Anfang an als Sachspende vorgesehen gewesen. Ihm sei bewusst gewesen, dass sie gemäß deutschem Parteienrecht offengelegt werden müsse. Zudem betonte er, keine weiteren Spenden zu beabsichtigen.

Fragwürdiger Förderverein in Vorarlberg

Wie Der Standard weiter berichtet, unterzeichnete Dingler einige seiner Stellungnahmen mit „Club der Freunde und Förderer von Frieden und Sicherheit“. Doch Recherchen des Newsportals ergaben, dass weder in Bludenz noch in Feldkirch ein Verein dieses Namens registriert ist.

Auch in Dinglers Umfeld bestehen laut "Standard" Zweifel. Während frühere politische Weggefährten darauf hinweisen, dass seine Familie über größeren Grundbesitz in Vorarlberg verfüge, äußern andere Zweifel daran, dass er aus eigenen Mitteln eine so hohe Summe gespendet habe. Gegenüber Der Standard äußerte eine Quelle: „Kein wohlhabender Vorarlberger würde sein Privatvermögen für eine solche Spende einsetzen.“

Dingler selbst reagierte bisher nicht auf Anfragen der Medien. Die Ermittlungen dauern an, es gilt die Unschuldsvermutung.

(VOL.AT)

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