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Große Unterschiede bei Verkehrsstrafen

Große Unterschiede bei Verkehrsstrafen in Bundesländern - ARBÖ: Höchststrafen bei Anonymverfügungen oft doppelt so hoch - Regelkatalog gefordert.

Österreichische Verkehrssünder müssen – je nach Bundesland – unterschiedlich tief in die Tasche greifen. Wie eine aktuelle Erhebung des ARBÖ ergab, schwanken die Tarife bei den Anonymverfügungen teilweise um 100 Prozent. „Das ist nicht einzusehen“, erklärte Juristin Barbara Auracher-Jäger im APA-Gespräch. Auch der ÖAMTC sprach von „Willkür“. Gefordert wurde ein Regel-Bußen-Katalog, den Verkehrsminister Hubert Gorbach (F) bereits angekündigt hat.

Wer in Bregenz regelwidrig auf der Busspur fährt, muss im Falle einer Anonymverfügung 21 Euro berappen. Verglichen mit Wien ist das ein regelrechtes Schnäppchen: Dort kostet dasselbe Delikt gleich doppelt so viel. Dafür ist die Bundeshauptstadt bei zu geringem Abstand vergleichsweise kulant. Wer zu knapp auf den Vordermann auffährt, muss 35 Euro zahlen, im Burgenland werden dafür gleich 80 Euro fällig.

Der Grund für die Diskrepanzen liegt laut Auracher-Jäger in der Bundesverfassung: Im Bundesverfassungsgesetz 1920 in der Fassung von 1929 sei der Vollzug der Strafen im Straßenverkehr den Ländern überlassen worden. Bei Delikten, die etwa Parkverbote betreffen, sei dies einzusehen, sagte sie. „Ein kaputtes Bremslicht oder ein abgelaufenes Pickerl müssten aber österreichweit überall gleich schlimm sein.“

Das sieht man auch beim ÖAMTC so: „Wie in der Lotterie“ fasse man für ein und dasselbe Delikt im Straßenverkehr entweder eine Anonymverfügung oder eine Anzeige aus, kritisierte Jurist Hugo Haupfleisch in einer Aussendung.

Er kritisierte, dass in einigen Bundesländern für bestimmte Tempoüberschreitungen gar keine Anonymverfügung mehr vorgesehen sei, sprich: Unter Umständen könne für ein Delikt „das Doppelte oder Dreifache“ von Anonymverfügungen verhängt werden, kritisierte Haupfleisch.

Diese unterschiedliche Vorgangsweise sei „sachlich wohl schwer zu begründen“. Zudem würden oftmals statt Organmandaten gleich Anzeigen ausgestellt. Hier sei eine Vereinheitlichung nötig, forderte Haupfleisch.

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