Wenn sich ein Journalist als "leitender Ermittler" ausgibt, um so vom Sohn eines Mordopfers Material zu erhalten, ist das ein schwerwiegender Ethikverstoß. Dies hat der Senat 2 des Presserats festgestellt. Der Fall erregte 2018 eines an Aufmerksamkeit, der betreffende Journalist wurde heuer wegen Amtsanmaßung rechtskräftig verurteilt. Er hatte die Vorwürfe im Gerichtsverfahren stets bestritten.
Verdeckte Recherche nicht gerechtfertigt
An den Presserat hatte sich 2018 eine Mitarbeiterin des Justizministeriums gewendet, mit der Vermutung, es könnte zu einer "unlauteren Materialbeschaffung" gekommen sein, schrieb der Presserat am Freitag in einer Aussendung. Erschienen waren die Artikel, samt Fotos, in "Heute" und auf "heute.at". Der Senat wartete für seinen Spruch den Ausgang des Gerichtsverfahrens ab.
Der Redakteur habe sich irreführend verhalten, so sein Befund, womit ein Verstoß gegen den Punkt 8.2 des Ehrenkodex vorliege. Außerdem dürften gemäß Punkt 8.3 verdeckte Recherchen zwar in Einzelfällen durchgeführt werden, um Informationen von besonderem öffentlichen Interesse zu beschaffen. "Im konkreten Fall liegt ein solches besonderes öffentliches Interesse jedoch zweifelsfrei nicht vor", erklärte der Presserat. "Nach Auffassung des Senats war im konkreten Fall eine verdeckte Recherche somit in keiner Weise gerechtfertigt."
"Heute" erkennt Presserat nicht an
Außerdem habe der Journalist die bei einem so gravierenden Ereignis wie der Tötung der Mutter gebotenen Grundsätze der "höchsten Zurückhaltung und Sensibilität" grob missachtet. "Das pietätlose Verhalten des Journalisten ist somit auch als Persönlichkeitsverletzung und als gravierender Eingriff in die Privatsphäre zu betrachten", schloss der Senat. "Heute" und heute.at wurden aufgefordert, diese Entscheidung freiwillig zu veröffentlichen, bis dato erkennen sie den Presserat aber nicht an.
(APA/red)