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Grüne als Pro-Ausländer-Partei

Die Grünen befassen sich im Wahlkampf offensiv mit dem Thema Ausländer. Aber: Ganz anders als die anderen Parteien.

Die Grüne Menschenrechtssprecherin Theresia Stoisits präsentierte am Montag die „Fremdenrechtsfälle der Woche“, um die Härten und Ungerechtigkeiten für Migranten im Staatsbürgerschaftsrecht und im Fremdenrecht aufzuzeigen. Stoisits hielt gemeinsam mit vier Migranten eine Pressekonferenz, um an den persönlichen Geschichten der Betroffenen die Verschlechterungen durch die aktuellen Ausländergesetze aufzuzeigen.

„Es sind nicht hartherzige Beamte, sondern Gesetze“, die zu den von den Grünen angeprangerten Ungerechtigkeiten führen würden, sagte Stoisits. Sie vermute keine „Gesetzesmängel“ im engeren Sinn, weil die Bestimmungen „bewusst“ von der Regierung verschärft wurden. Stoisits kritisierte Fremdenrecht und Staatsbürgerschaftsrecht massiv als inhuman und rechtsstaatlich nicht vertretbar und wies darauf hin, dass auch die SPÖ der Verschärfung von Asyl- und Fremdenrecht zugestimmt hat.

Stoisits präsentierte den Fall einer Moldawierin, die seit 2002 in Österreich lebt und als Verkäuferin arbeitete. Nach der Geburt ihres nun acht Monate alten Kindes habe sie keinen Betreuungsplatz gefunden und ihren Job kündigen müssen. Nun habe sie zwar einen Platz für ihr Kind, sei aber arbeitslos und bekomme weder Familienbeihilfe noch Kindergeld, weil ihr Kind nur so genanntes „kleines Asyl“ habe, wie Stoisits sagte.

Gemeint ist damit ein Aufenthaltsrecht namens „subsidiärer Schutz“, das nicht dazu berechtigt, staatliche Leistungen wie Familienbeihilfe zu beziehen. Die Frau wisse nicht, wovon sie leben solle. Besonders hart treffe sie, dass der Staat ihr fälschlicherweise einige Monate Familienbeihilfe ausbezahlt habe, und diese nun zurückfordere.

Eine Rechtsanwältin aus Pakistan, die seit 1999 in Österreich lebt, berichtete gemeinsam mit ihrem 17-jährigen Sohn von den Schwierigkeiten, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten. Nach geltender Rechtslage muss sie, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, „feste und regelmäßige Einkünfte in den vergangenen drei Jahren“ nachweisen. Weil sie aber im Moment wegen einer Krankheit auf Sozialhilfe angewiesen sei, müsse sie nun nochmals drei Jahre warten, bis sie ihren Antrag auf Staatsbürgerschaft erneut stellen könne. Als sie den Antrag auf Staatsbürgerschaft im Jahr 2005 gestellt habe, hätte sie „sehr sichere Aussichten auf die Staatsbürgerschaft“ gehabt, sagte Stoisits. Erst durch das neue Staatsbürgerschaftsrecht habe sich die Situation geändert.

„Die Situation dieser Menschen ist nach geltendem Recht unabänderbar“, sagte Stoisits. Sie könnten sich nur ändern, wenn das Gesetz geändert werde. Das neue Fremdenrecht bringe „zusätliche Integrationshemmnisse“ mit sich und behandle nicht alle Ausländer gleich. „Das werden wir ändern, sag ich Ihnen“, sagte Stoisits am Ende der Pressekonferenz. Nachsatz: „Wenn wir können.“

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