Grippewelle in Österreich: Was man als Arbeitnehmer beachten sollte

Derzeit sind die Wartezimmer bei Ärzten besonders voll. Grippe und Erkältungen sind bei den Österreichern aktuell weit verbreitet.
Probleme vermeiden - Gespräch suchen
"Es kann vorkommen, dass man trotz Krankheit mit dem Auto fahren muss oder möchte", sagt ARBÖ Sprecher Sebastian Obrecht. "Damit es keine Probleme mit dem Arbeitgeber gibt, sollten sich Arbeitnehmer vorab genau darüber informieren, was erlaubt ist und dies unbedingt mit dem Arzt besprechen."
Selbst fahren - ja oder nein: "Bettruhe" entscheidend
Bei allen Fahrten ist entscheidend, ob der Arzt "Bettruhe" verordnet hat oder nicht. Bei ‚verordneter Bettruhe‘ sollte der Pkw nur in begründeten und absoluten Ausnahmefällen genutzt werden. Darunter fallen unter anderem Weg zum Arzt, zur Apotheke und dringende Einkäufe wie Lebensmittel. Wenn vom Arzt keine Bettruhe verordnet wurde, kann der Pkw für jede Fahrt genutzt werden - dafür muss jedoch auf alle Fälle "Fahrtüchtigkeit" gegeben sein. Ist die Beweglichkeit beispielsweise durch einen eingegipsten Arm eingeschränkt, darf das Auto nicht gelenkt werden.
Eine besonders wichtige Rolle beim Autofahren im Krankenstand spielt auch, welche Medikamente eingenommen werden. Manche Medikamente können nämlich die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen. Müdigkeit, Schwindel oder auch Unkonzentriertheit erhöhen die Unfallgefahr. "Vor Einnahme eines Medikamentes sollte man unbedingt den Beipackzettel genau lesen und mit dem Arzt Rücksprache halten. Wenn die Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit gegeben ist, sollte man das Fahrzeug unbedingt stehen lassen", so Obrecht.
"Spaßreisen" im Krankenstand können zur Entlassung führen
Auch sind sogenannte "Spaßreisen" im Krankenstand - wie "… auf einen Kaffee nach Italien fahren …" - dem Arbeitgeber gegenüber nur schwer erklärbar. "Sogar wenn der Arzt keine Bettruhe verordnet hat, müssen Tätigkeiten, die dem ‚Gesundwerden‘ entgegenwirken, unterlassen werden. Widersetzt man sich dieser Anordnung, kann das im Extremfall zu einer Entlassung führen", sagt Obrecht.
(Red)