Grazerin wegen Hackenmord vor Gericht
Das Geschworenenverfahren findet bereits zum dritten Mal statt.
Die Mutter ist zwei Mal in Graz wegen Mordes schuldig erkannt worden, doch die Wahrsprüche hielten jeweils nicht stand, worauf der Oberste Gerichtshof (OGH) die Causa nach Wien delegierte. Zentraler Punkt des Verfahrens ist die Frage, ob die Frau, die seit längerem an schweren Depressionen gelitten hatte, zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. In einem psychiatrischen Gutachten wurde das verneint, dennoch wurde die 46-Jährige im ersten Rechtsgang als schuldfähig eingestuft und zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Der OGH hob das Urteil auf und ordnete eine Neudurchführung an. Als neue Geschworene wiederum die Schuldfähigkeit bejahten, wurde ihr Wahrspruch ausgesetzt. Vor dem dritten Anlauf wurde nun mit der Psychiaterin Sigrun Rossmanith eine weitere Sachverständige beigezogen. Ihrer Expertise dürfte entscheidende Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens zukommen.