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Grausame Tierversuche an der Uni Wien

Symbolfoto |&copy Bilderbox
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An der Kinderklinik der Universität Wien wurden zahlreiche Rattenbabys ertränkt, um Langzeitschäden durch Sauerstoffmangel bei der Geburt zu untersuchen.

Schwangere Ratten wurden kurz vor der Niederkunft durch Genickbruch getötet und die Gebärmutter mit den Jungen unter Wasser gehalten, um eine mangelnde Sauerstoffversorgung bei der Geburt zu simulieren. In zahlreichen Vorversuchen wurde ein Modell entwickelt und zunächst der Todeszeitpunkt ermittelt. Nach 21 Minuten starben 90 % der Tiere, nach 22 Minuten alle. Diejenigen Ratten, die noch nach 20 Minuten lebten, wurden im Alter von zwei Jahren getötet – sie dienten dem Studium von Verhaltensstörungen. Weiters wurden bei einigen Ratten Veränderungen im Gehirn untersucht.

Das „wissenschaftliche“ Ergebnis dieser Versuche lautet: Die Tiere mit Sauerstoffmangel tragen einen lebenslangen Schaden davon. Sie sind ängstlicher und leiden an Bewusstseinstrübungen und Verhaltensstörungen.

Versuche seien “wissenschaftlich unsinnig”

Dr. med. Walter Schmidt von der Vereinigung “Ärzte gegen Tierversuche“ und Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe, beurteilt diese Tierversuche als „wissenschaftlich unsinnig“, da es sich hierbei einerseits um keine neuen Erkenntnisse handelt, da es schon lange bekannt ist, dass es bei schwerwiegenden Problemen bei der Geburt zu lebenslangen Schäden kommen kann. Andererseits lassen sich diese Ergebnisse nicht auf den Menschen übertragen, da Ratten viel widerstandsfähiger als Menschen sind.

Gerda Matias, Präsidentin des Internationalen Bundes der Tierversuchsgegner, schließt sich dieser Kritik vollends an und ist bestürzt, dass diese grausamen Tierversuche von der Getränkefirma Red Bull großzügig finanziert wurden, wie die “Ärzte gegen Tierversuche“ eruiert haben.

Darüber hinaus stellt sich für Frau Gerda Matias die Frage, ob diese grausamen Tierversuche, die ethisch und „wissenschaftlich“ durch nichts zu rechtfertigen sind, überhaupt genehmigt worden sind, da ja laut Tierversuchsgesetz ein Tierversuch unzulässig ist, „wenn von diesem keine zusätzlichen oder neuen Erkenntnisse zu erwarten sind“ und die „angestrebten Versuchsziele nicht durch andere Methoden und Verfahren“ erreicht werden können.

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