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Grausame Ermordung eines Lebensmüden

Jugendliche im Alter zwischen 16 und 20 Jahren wegen eines grausamen „Mordes“ an einem lebensmüden Freund verantworten.

Vor dem Mönchengladbacher Landgericht müssen sich seit Mittwoch drei Die Jugendkammer schloss allerdings die Öffentlichkeit gleich zum Auftakt von der Verhandlung aus.

Das Trio hatte die Bluttat bei der Polizei bereits in vollem Umfang gestanden. Demnach hatten die drei Angeklagten ihren Freund im Juli 1999 in ein Waldstück begleitet. Der Pole hatte seine Freunde zuvor gebeten, ihn bei seinem geplanten Selbstmord zu unterstützen. Als Grund für seinen Wunsch hatte er familiäre Probleme und seine Arbeitslosigkeit angegeben.

Nachdem sich der 19-Jährige von seinen Freunden verabschiedet hatte, würgte der Hauptangeklagte den Polen zunächst mit bloßen Händen. Zu diesem Zeitpunkt soll das Opfer wieder um sein Leben gefleht haben. Dennoch ließ sich der 20-Jährige von der jugendlichen Mitangeklagten den Hosengürtel geben und drosselte den Polen bis zur Bewusstlosigkeit. Anschließend erschlug er das Opfer mit einem Stein, den seine beiden Freunde herbeigeschafft hatten.

Die blutüberströmte Leiche des Polen wurde wenige Stunden später von Spaziergängern entdeckt. Neben der Leiche lag ein Abschiedsbrief des 19-Jährigen. Da sich der Pole die schweren Verletzungen nicht selbst beigebracht haben konnte, suchte die Polizei im Umfeld des Toten nach den Tätern.

Bereits am nächsten Tag wurde das Trio festgenommen. Der ermittelnde Kripobeamte Friedhelm Schultz erklärte nach den Vernehmungen: „Sie sind sich einer Straftat überhaupt nicht bewusst.“ Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hatte der Hauptangeklagte herausfinden wollen, ob er fähig sei, einen Menschen zu töten.

Das Gericht schloss die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung von der Verhandlung aus, weil die Interessen der jungen Angeklagten geschützt werden müssten. Das Urteil soll ebenfalls in nicht öffentlicher Sitzung am kommenden Montag verkündet werden.

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