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"Gratis", aber nicht kostenlos: OGH sieht irreführende Werbung

Der OGH urteilte zu Irreführung bei befristeten Sonderangeboten von T-Mobile Austria.
Der OGH urteilte zu Irreführung bei befristeten Sonderangeboten von T-Mobile Austria. ©REUTERS
Laut OGH-Urteil ist die blickfangartige Werbung mit dem Wort "gratis" irreführend, wenn in Wahrheit auch eine Servicepauschale und ein Aktivierungsentgelt zu zahlen sind, darauf aber nicht ausreichend hingewiesen wird.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ist wegen eines angeblichen Gratis-Angebots von T-Mobile Austria (nunmehr Magenta) vor Gericht gezogen und hat vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) Recht behalten. Die blickfangartige Werbung mit dem Wort "gratis" ist irreführend, wenn in Wahrheit auch eine Servicepauschale und ein Aktivierungsentgelt zu zahlen sind, darauf aber nicht ausreichend deutlich hingewiesen wird, so der VKI zu dem OGH-Urteil.

OGH: Werbung irreführend, wenn "gratis" nicht kostenlos ist

In einem weiteren Urteil verwies der OGH die beiden Streitparteien an das erstinstanzliche Gericht zurück. Bejaht habe der Oberste Gerichtshof jedoch die Frage, ob eine irreführenden Werbung vorliegt, wenn ein beworbener Rabatt nach Ablauf des befristeten Sonderangebots ohnehin gewährt wird.

"T-Mobile bewarb im Oktober 2019 Glasfaser-Internet unter anderem mit 'Jetzt gratis bis Jahresende'. Demnach sollte die monatliche Grundgebühr bis Jahresende für Neubestellungen bis 28.10.2019 wegfallen. Der VKI brachte vor, dass das Unternehmen nach dem Ende dieser Aktion weiterhin für Neuverträge in den ersten drei Monaten keine Grundgebühr verrechnete und monierte, dass die ursprüngliche Werbung damit irreführend war, so die Konsumentenschützer in einer Aussendung.

(APA/Red)

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