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Grasser verlor Gerichtsverfahren

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Öllingers Aussage, dass "rund um die Causa Grasser die Korruption dampft“ ist laut Gericht zulässig - Klubobmann der Grünen gewann Verfahren auch in der zweiten Instanz.

Finanzminister Karl Heinz Grasser hat in zweiter Instanz ein Gerichtsverfahren gegen den stellvertretenden Klubobmann der Grünen, Karl Öllinger, verloren, heißt es in einer Aussendung der Grünen. Öllinger hatte Mitte Juli 2003 erklärt, dass „rund um die Causa Grasser die Korruption dampft“. Grasser klagte daraufhin wegen Verletzung der Unschuldsvermutung. Wie schon in erster Instanz wies das Oberlandesgericht Wien nun Grassers Klage ab: Durch die Aussagen Öllingers sei nicht der Eindruck erweckt worden, dass der Finanzminister einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig sei oder eine derartige begangenen habe.

Die Begründung des Senates: Ein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung liege nicht vor, Grasser werde gar keine konkrete Tat vorgeworfen, vielmehr werde Kritik wegen politischer Unsauberkeit geübt. Die inkriminierte Wertung habe sich überdies als sachbezogen erwiesen. Im Rahmen der Meinungsfreiheit (Artikels 10 MRK) müsse es im Sinne des Pluralismus möglich sein, einen politischen Gegner auch in dieser Form zu kritisieren.

Link: www.gruene.at

Redaktion: Birgit Stadtthaler

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