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Grasser startet Promo-Tour

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Finanzminister Karl-Heinz Grasser startet morgen seine eigene Wahlkampf-Tour durch die Bundesländer. Er hat noch einmal seine Pläne für die nächste Steuerreform aufgelistet.

Entlastung der Lohnsteuerzahler um zumindest 1,5 Mrd. Euro, Streichung von Steuern im Ausmaß von 670 Mio. Euro und Neuregelung der Kapitalertragssteuer. Außerdem geplant: Eine einheitliche Unternehmensbesteuerung – Details dazu wollen Grasser und sein Staatssekretär Alfred Finz (V) aber erst bei einer weiteren Pressekonferenz am Donnerstag nennen.

In Summe soll die nächste Steuerreform rund drei Mrd. Euro ausmachen, in Kraft treten soll sie nach Erreichen des nächsten „Nulldefizits“ – voraussichtlich 2008. Die Finanzierung wird laut Grasser (wie bereits die letzten Steuerreform) über ein „bewusst in Kauf genommenes“ Defizit erfolgen.

Etwas mehr als die Hälfte der Entlastung wird laut Grasser den Lohnsteuerzahlern zu Gute kommen: Die Steuerfreigrenze für Niedrig-Einkommen soll angehoben werden, der Spitzensteuersatz von 50 Prozent gesenkt bzw. (was den selben Effekt hätte) die Eintrittsgrenze in den Spitzensteuersatz angehoben (derzeit 51.000 Euro pro Jahr). Details nannte Grasser nicht. Dies sei Sache der kommenden Koalitionsverhandlungen.

Neu an den Grasser-Plänen: Neben der Erbschafts- und Schenkungssteuer (140 Mio. Euro) sollen auch die so genannten „Rechtsgeschäftsgebühren“ für Miet-, Kredit- und Leasing-Verträge abgeschafft werden (350 Mio. Euro). Ebenfalls streichen will Grasser die Werbeabgabe (sie bringt Ländern und Gemeinden rund 100 Mio. Euro) und die Gesellschaftssteuer (80 Mio. Euro). Die Schenkungssteuer von fünf Prozent für die Einrichtung von Stiftungen soll allerdings bleiben.

Schaffen will Grasser außerdem eine einheitliche Kapitalertrags-Besteuerung für sämtliche Kapitalmarktprodukte. Der Steuersatz soll nach dem Beispiel der Zins-Besteuerung für Sparguthaben einheitlich 25 Prozent betragen. Die Mehreinnahmen von rund 100 Mio. Euro sollen durch andere Entlastungen in dem Bereich wettgemacht werden. Grasser plädierte außerdem dafür, den KESt-Satz auch nach Absenkung des Spitzensteuersatzes bei 25 Prozent zu belassen. Dafür wäre aber eine Zweidrittelmehrheit nötig: Laut Verfassungsgesetz darf die KESt nämlich nicht höher sein als der halbe Spitzensteuersatz.

Kritik übten Grasser und Finz an der SPÖ für deren Forderung nach Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung auf 5.000 Euro (Grasser: „Mittelstandssteuer“) und an den Grünen für deren Forderung nach höherer Diesel-Besteuerung. Außerdem rechnet Grasser damit, dass das heurige Defizit-Ziel von 1,7 Prozent halten wird – unter anderem wegen des starken Wirtschaftswachstums. Soweit Grassers „Reformüberlegungen Teil I“ – Fortsetzung folgt am Donnerstag.

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