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Grasser sieht sich durch Justiz beruflich schwer geschädigt

Ex-Finanzminister will Schadenersatz wegen Pressemitteilung über Hausdurchsuchung.
Ex-Finanzminister will Schadenersatz wegen Pressemitteilung über Hausdurchsuchung. ©APA
Keine Kunden im Inland, und selbst die ausländischen Auftraggeber sind nervös - Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat heute vor dem Landesgericht für Zivilrechtsfragen ein düsteres Bild seines unternehmerischen Fortkommens gezeichnet. Schuld sei die Staatsanwaltschaft Wien, die mittels der medialen Bekanntgabe einer Hausdurchsuchung am 26. Mai 2011 bei ihm für negative Schlagzeilen und somit verunsicherte Kunden gesorgt habe.
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Grasser blitzt vor Gericht ab

Im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen wurde heute, Freitag, die Klage von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen die Republik wegen seiner Forderung nach Schadenersatz verhandelt. Grasser stellte sich vor der Verhandlung minutenlang den zahlreich erschienenen Medienvertretern. “Ich lasse mich nicht wie ein Opferlamm zur Schlachtbank führen”, sagte er. “Ich werde als Staatsbürger für mein Recht kämpfen”, er wolle damit auch anderen “Mut machen”.

Grasser fordert Schadenersatz

Grasser hat die Republik auf Schadenersatz geklagt, auch wenn sich nicht festmachen lasse, wie hoch der Schaden sei – denn es habe sich kein Geschäftspartner gefunden, der diesen Schaden beziffern wollte oder konnte, führte Grasser heute in der Befragung vor Gericht als Kläger aus. “Geschäfte sind Vertrauenssache, aber meine Reputation war zerstört”, klagte er. Daher habe er eine Feststellungsklage erhoben. Eventuell könne ein Gutachter den genauen Schaden beziffern, meinte Grasser, der durch Rechtsanwalt Michael Rami vertreten wurde.

Gab selbst persönliche Details preis

In Erklärungsnotstand kam Grasser, als ihn der Vertreter der Republik, Herbert Arzberger, damit konfrontierte, dass Grasser selbst kurz nach der Hausdurchsuchung in einer Pressekonferenz persönliche Details der Untersuchung bekannt gegeben habe – und nun der Staatsanwaltschaft vorwerfe, in sein Privatleben eingegriffen zu haben.

Sprecher verteidigte die Presseaussendung

Der ehemalige erste und nunmehrige zweite Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, verteidigte seine damalige Presseaussendung am Vormittag während der laufenden Hausdurchsuchung damit, dass in prominenten Fällen ohnehin die Medien sofort Bescheid wüssten – entweder durch Bürger, die die Medien von ihren Wahrnehmungen informieren, oder durch ein Leck bei den Behörden. Für die Staatsanwaltschaft seien derartige Medieninformationen “furchtbar”, meinte Vecsey. Er habe die Aussendung vorher mit seiner übergeordneten Behörde besprochen. Im übrigen habe die Causa Grasser den erheblichsten Teil seiner Arbeit ausgemacht, kein anderer Fall habe so viel mediales Interesse erzeugt.

Urteil ergeht schriftlich

Das Urteil ergeht laut Richterin Romana Wieser schriftlich. Vor und nach dem Verfahren gab sich Grasser wie in besten Zeiten vor Journalisten sehr gesprächig. Er wurde nicht müde zu betonen, dass er ein reines Gewissen habe und – obwohl bis dato nichts gegen ihn gefunden werden konnte – die Justiz ihn noch immer “verfolgen” würde. Eigene Fehler sah er keine. Auf Nachfrage, ob er Steuern hinterzogen habe, wie die Staatsanwaltschaft vermutet, meinte er knapp: “Nein”. Auch habe er keine Angst, auf Listen in der Causa Offshore Leaks aufzuscheinen. (APA)

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