Grasser-Konten: Staatsanwaltschaft ordnet Offenlegung an

Grassers Anwalt Manfred Ainedter bestätigte auf Anfrage der APA den Beschluss. Grasser hat stets alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Die “Anordnung der Auskunftserteilung (Bankkonten und Bankgeschäfte)” richte sich an alle österreichischen Banken. “Bekanntzugeben” sei demnach, ob Grasser “im Zeitraum von Anfang 2001 bis laufend” eine “Geschäftsverbindung unterhält/unterhielt” oder eine “Geschäftsverbindung – etwa via eine Zeichnungsberechtigung – kontrolliert(e)” oder eine “Vollmacht zur Verfügung über eine Geschäftsführung besitzt/besaß”, so profil-online.
Die “Anordnung” ist mit 28. Juli 2010 datiert und wurde am Tag darauf vom Landesgericht für Strafsachen Wien bewilligt. Alle österreichischen Bankinstitute müssen bekanntgeben, ob eine Kontoverbindung Grassers besteht bzw. ob Grasser auf einem Konto zeichnungsberechtigt ist. Für Grassers Anwalt Ainedter ist dies “erstaunlich”, weil Grasser immer angeboten habe alles offenzulegen. Dass der Beschluss nun in den Medien auftauche sei ein “Bruch des Amtsgeheimnisses” und ein “unfassbarer Skandal”, so der Anwalt.
Das Nachrichtenmagazin “profil” zitiert auf seiner Redaktions-Homepage aus dem Beschluss zur Kontenoffenlegung: Die Staatsanwaltschaft begründe die Anordnung mit “dringendem” Tatverdacht bezüglich des “Verbrechens der Untreue” in Zusammenhang mit dem “Verkauf der Bundeswohngesellschaften” (Buwog). Weiters äußere die Staatsanwaltschaft den Verdacht, dass Grasser bei der “Änderung des Glückspielsgesetzes” einen finanziellen “Vorteil angenommen” hat und dadurch “das Verbrechen der Geschenkannahme durch Beamte” begangen hat. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die “angeordnete Auskunft” sei “zur Aufklärung der bezeichneten Straftat erforderlich, weil einzig die vollständige Kenntnis aller Bankkonten, über die Mag. Karl-Heinz Grasser in Österreich verfügungsberechtigt ist, eine Bestätigung oder Entkräftung des Vorwurfes, er habe für bzw. durch die obgenannten Tathandlungen Geldzahlungen erhalten, ermöglicht”, so der Antrag wörtlich, der in einem Blog von “profil”-Herausgeber Christian Rainer (http://blog.profil.at/index.php/author/christianrainer) zitiert wird.
Die Staatsanwaltschaft Wien hat auf Anfrage der APA den Beschluss weder bestätigt noch dementiert. Aus ermittlungstaktischen Gründen könne dazu keine Stellungnahme abgegeben werden, so die Sprecherin. Grasser war am 2. und 8. September insgesamt 15 Stunden lang von Staatsanwälten und Ermittlern einvernommen worden.