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Grasser hatte 2009 ein Einkommen von 13.520 Euro

Der ehemalige Finanzminister Grasser musste zuletzt laut eigener Steuererklärung mit einem bescheidenen Einkommen sein Auslangen finden. Nach der vom Magazin "News" veröffentlichten Steuerakte meldete Grasser 2009 ein Jahreseinkommen von 13.520,20 Euro, seine Steuerleistung betrug 919,87 Euro.


Im Jahr 2008 beliefen sich Grassers Einkünfte aus selbständiger Arbeit auf 23.988,70 Euro, abzüglich Werbungskosten sinkt der Gesamtbetrag der Einkünfte auf 17.153,42 Euro. Seine Steuer vor Abzug der Absetzbeträge reduzierte sich auf 2.742,14 Euro.

Kein Vergleich zu den Einkünften, die Grasser vor und während seiner Amtszeit als Minister unter dem damaligen ÖVP-Bundeskanzler Schüssel hatte. Im Jahr 2000 gab Grasser für seine Arbeitsleistung von Jahresbeginn bis zu seiner Angelobung als Finanzminister am 4. Februar für seine Tätigkeit beim Magna-Konzern Bruttobezüge von 259.201,83 Euro an.

Als Minister bekam er für den Rest des Jahres Bruttobezüge von 186.839,75 Euro. Während seiner Ministerzeit hatte er dann zwischen 207.203 Euro (2001) und 219.055 Euro Bruttobeinkünfte, berichtet “News”. 2007 (Grasser schied am 11. Jänner als Finanzminister aus und erhielt dem Bericht zufolge sein Ministergehalt bis Ende März) beliefen sich seine Bruttobezüge nur mehr auf 43.152 Euro.

Die Finanz hegt “den konkreten Verdacht einer Abgabenhinterziehung bezüglich Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Kapitalertragssteuer”, heißt es dem Bericht nach in den Akten. Grasser werden dabei “in Steueroasen angesiedelte Rechtssubjekte” zugerechnet, bei denen der Verdacht bestehe, dass Grasser diese Firmen “faktisch” kontrolliere. Seit über einem Jahr läuft ein Finanzstrafverfahren gegen Grasser.

Für Grasser-Anwalt Manfred Ainedter ist die Veröffentlichung der Steuerakte durch “News” “ein weiterer Fall von Amtsmissbrauch”. Der Bericht sei “unseriös, unvollständig und schlecht recherchiert”, eine Klage sei in Vorbereitung. Es handle sich bei dem Artikel um einen “Sturm im Wasserglas”. Grasser habe jedenfalls “erhebliche Beträge” an Steuer gezahlt, erinnerte Ainedter daran, dass für GmbHs Körperschafts- und Kapitalerstragssteuer anfallen, während es in dem Bericht des Magazins lediglich um die Einkommenssteuer gegangen sei.

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