Finanzminister Karl-Heinz Grasser betont, dass die finanziellen Verhältnisse seiner Mitarbeiter nicht untersucht worden seien. Im BMF hat es keine einzige Vermögensabfrage von Mitarbeitern gegeben, versicherte er am Dienstag in einer Aussendung, folglich entbehren die rechtlichen Bedenken meiner Kollegin (Justizministerin Karin) Miklautsch gänzlich jeder Faktenlage.
Das profil hatte am Wochenende berichtet, dass das Ministerium Bonitätsprüfungen seiner Mitarbeiter plane. Miklautsch hatte dies als rechtlich bedenklich bezeichnet. Am Dienstag hat ein diesbezügliches Gespräch zwischen Miklautsch und Grasser stattgefunden.
Die seitens der SPÖ und der Personalvertretung des Finanzministeriums kritisierten Logfile-Analysen werden von Grasser in der Aussendung verteidigt. Rechtliche Grundlage der Praxis liefert laut Grasser das Bundesministeriengesetz. Im Sinne des Par. 7 sei jeder Bundesminister ermächtigt, innerhalb seines Ressorts Einrichtungen zur inneren Revision sowie zur Sicherstellung der gesetzmäßigen Vollziehung zu schaffen. Par. 4 verpflichte ihn, Missstände mit den gesetzlich zu Gebote stehenden Mitteln unverzüglich abzustellen.