Gottesmutter-Inserat der HOSI Wien war keine Verspottung
Küng erblickte in einem ganzseitigen Inserat, das die HOSI in einer Tageszeitung geschaltet hatte, um für das Recht von Homosexuellen auf künstliche Befruchtung und Adoption zu werben, eine Herabwürdigung religiöser Lehren. Er verlangte gemäß Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB) die Bestrafung des Vereins.
Das Inserat zeigte ein Bild der Gottesmutter Maria. Darunter fand sich der Text: Hat sie einen Mann gebraucht, um zu einem Kind zu kommen? Wir verlangen keine Wunder. Aber das Recht auf künstliche Befruchtung und Adoption.
Für Küng war dieses Sujet eine grobe Verletzung aller jener, die an Christus glauben. Damit sei öffentlich die von der katholischen Glaubensgemeinschaft verehrte Jungfrau Maria auf eine Weise verspottet worden, die geeignet war, berechtigtes Ärgernis zu erregen, befand der Bischof.
Die Anklagebehörde sah das anders. Das Inserat verstoße nicht gegen das Strafgesetzbuch, die Anzeige sei mangels Substrat zurückgelegt worden, gab ein Sprecher auf APA-Anfrage am Freitag bekannt.