Laut Caspar erklärte Google, die Daten der Funknetze würden für Zwecke der Lokalisierung, etwa von Handys erhoben. Für diese Nutzung würde laut Google die sogenannte MAC-Adresse benötigt. “Google bleibt die Antwort schuldig, wozu die anderen erhobenen Merkmale SSID, Signalstärke, Verschlüsselungsmethode, Übertragungsprotokoll und Funkkanal benötigt werden”, hieß es in der Mitteilung.
Google hatte zugegeben, beim Fotografieren von Häuserfassaden für seinen Street-View-Dienst auch die Kommunikation über ungesicherte WLAN-Netzwerke aufgezeichnet zu haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat inzwischen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Abfangen von Daten aufgenommen. Google hat sich für den Vorgang entschuldigt. Allerdings lehnt Google es laut Caspar ab, die für die WLAN-Speicherung benutzten Programme zur Prüfung herauszurücken. Auch eine Festplatte mit den Street-View-Originaldaten will der Konzern nicht dem Datenschützer zeigen.