GÖD will weitere Gespräche wegen Beamtenbesoldung
Die Neuregelung ist aufgrund eines Urteils des EuGH notwendig, denn dieser hatte angeordnet, den Beamten Ausbildungszeiten anzurechnen. Nachdem bereits eine erste Gesetzesreparatur aufgehoben wurde, war eine neuerliche Überarbeitung nötig. Laut dem Zeitungsbericht soll der Beschluss im Nationalrat bereits im Mittwoch erfolgen.
Von einer Einigung könne jedoch keine Rede sein, erklärte GÖD-Chef Fritz Neugebauer am Sonntag der APA: “Wir verlangen, dass die Verhandlungen unverzüglich weitergeführt werden.” Laut seinen Angaben seien in den vergangenen Wochen zwei Modelle diskutiert worden: Jenes der Gewerkschaft, das an die deutsche Regelung angelehnt sei und eine leicht zu administrierende Lösung ohne Nachteile gebracht hätte, sowie jenes der Regierung, das aus seiner Sicht aufwendig sei und Nachteile bringe.
Neugebauer geht auch davon aus, dass die nun geplante Regelung zu einer weiteren Reparatur führen wird. Das “Konstrukt” bringe “massive Nachteile in der Lebensverdienstsumme” für die Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes, so der GÖD-Chef.
Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) sieht keinen finanziellen Spielraum für Nachverhandlungen bei der Anrechnung von Beamten-Vordienstzeiten. “Das war von Anfang an klar, dass es keinen budgetären Spielraum gibt”, sagte Schelling am Sonntag am Rande der ÖVP-Klubklausur in Pöllauberg. Zugesagt habe er der Beamtengewerkschaft allerdings, allfällige durch das neue Anrechnungsmodell entstehende Verluste auszugleichen: “Wenn es zu Verwerfungen kommt, dann korrigieren wir das.”
Die für den Öffentlichen Dienst zuständige Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ) will aufgrund der Dringlichkeit einen Plenumsbeschluss des neuen Besoldungssystems diesen Mittwoch. Der “Gesprächskanal” werde weiterhin offen gehalten, hieß es am Sonntag in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Gleichzeitig wurden Verhandlungen zu einer umfassenden Reform angeboten.
Eine Analyse des EuGH-Urteils habe den sofortigen Handlungsbedarf aufgezeigt, da eine “erhebliche Rechtsunsicherheit” besteht. Aufgrund der Dringlichkeit sei daher ein “straffer parlamentarischer Zeitplan” nötig, weshalb das Modell noch am Freitag dem Verfassungsausschuss zugeleitet worden sei mit dem Ziel eines Beschlusses im Nationalratsplenum am 21. Jänner.
Laut Angaben des Beamtenressorts sei das geplante “Überleitungsmodell” EU-rechtskonform und “besitzstandswahrend” für die Bediensteten und führe zu keiner Diskriminierung. Es sei “budgetneutral” und daher ohne strukturelle Mehrkosten für den Steuerzahler. Mit dieser Lösung würden “beide Seiten gut aussteigen”, zeigte man sich im Ressort überzeugt.