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Glücksspielsüchtiger Gerichtsvollzieher zweigte 200.000 Euro ab

Der ehemalige Gerichtsvollzieher finanzierte seine Glücksspielsucht mit abgezweigten Geldern.
Der ehemalige Gerichtsvollzieher finanzierte seine Glücksspielsucht mit abgezweigten Geldern. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Sujet)
Seine Leidenschaft für Automaten, Poker und hohe Einsätze kostete einen Wiener Gerichtsvollzieher den Job. Knapp 200.000 Euro hat er im Lauf von drei Jahren nicht an die Finanzprokuratur weitergeleitet, sondern verspielt. Der Mann erhielt wegen Amtsmissbrauchs eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Ein Schöffensenat (Vorsitz: Stefan Erdei) ersparte dem ehemaligen Wiener Gerichtsvollzieher das Gefängnis. Er selbst sagt über seine Leidenschaft, dass er “krank” gewesen sei. Er habe das allerdings nicht wahrhaben wollen und sei daher “immer tiefer und tiefer gerutscht”. Das Glücksspiel habe seine finanziellen Ressourcen “so schnell” verschlungen, dass er im August 2009 begann, auf Betreiben von Gläubigern einkassierte Geldbeträge nicht – wie an sich vorgesehen – auf ein am Wiener Oberlandesgericht (OLG) eingerichtetes Konto einzubezahlen. Er fütterte stattdessen mit dem fremden Geld Automaten.

200.000 Euro nicht weitergeleitet

“Mein Kopf war glaub’ ich ausgeschaltet. Anders kann ich es mir nicht erklären”, gab der ehemalige Gerichtsvollzieher zu Protokoll. Dass seine Machenschaften jahrelang nicht auffielen, erklärte sein langjähriger Vorgesetzter im Zeugenstand einerseits damit, dass der Mann als besonders vertrauenserweckend und zuverlässig galt. “Außerdem sind auch die Kontrollinstanzen der Justiz personell unterbesetzt. Die Kontrolle beschränkt sich daher auf Stichproben”, deponierte der Zeuge darüber hinausgehend.

Mildes Urteil dank Reue und Einsicht

Das illegale Treiben des Gerichtsvollziehers fand Ende Juni 2012 ein Ende, weil ein Solarium-Besitzer bei der Justiz lautstark protestierte, nachdem gegen ihn ein Konkursverfahren eröffnet worden war. Der Gewerbe-Betreiber schwor Stein und Bein, dem Gerichtsvollzieher Geld für die Gebietskrankenkasse übergeben zu haben, der er einen stattlichen Betrag geschuldet hatte. Diese Angaben stellten sich als zutreffend heraus.

Bei der Strafbemessung waren das reumütige Geständnis und die Bereitschaft zur Schadensgutmachung mildernd: Der Angeklagte hatte vor der Verhandlung sein Elternhaus verkauft und den Erlös von 70.000 Euro der Republik zukommen lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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