Die Deutschen hatten Anzeige gegen Verantwortliche der GBK erstattet, und zwar wegen bedingt vorsätzlicher Brandstiftung mit der Todesfolgen von mehreren Menschen. Als Beweis führten Keim und Schrettenbrunner unter anderem einen angeblich verheimlichten Um- und Rückbau am brandverursachenden Haushaltsheizlüfter als eine der Ursachen für die Katastrophe am Kitzsteinhorn an, bei der 155 Menschen im Jahr 2000 den Tod fanden.
Es könne keine Rede davon sein kann, dass die Heizlüfter – wie ebenfalls von den beiden Privatgutachtern behauptet – von der Gletscherbahn Kaprun unzulässig eingebaut worden seien. “Schon in den ersten Plänen und im Bauauftrag an die Firma Swoboda wurde klar festgehalten, dass zwei Züge der Gletscherbahn mit Führerstandheizung bestellt und beauftragt wurden. Und die Züge der Gletscherbahn wurden nach Fertigstellung von den zuständigen Behörden abgenommen und das Unternehmen erhielt eine uneingeschränkte Betriebsbewilligung.” Wenn die beiden Privatgutachter den Gerichtsakt kennen würden, “könnten sie derart absurde Behauptungen nicht aufstellen”, so der Pressesprecher der GBK.