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Gleichstellung von Umwelt- und Handelsrecht

Einer der möglichen Stolpersteine auf dem weiten Weg zu einem „Aktionsplan“ des UNO-Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg scheint ausgeräumt.

In den späten Abendstunden des Sonntags einigten sich die Delegierten nach Angaben der österreichischen Delegation, einen Passus über die Hierarchie zwischen Umwelt- und Handelsrecht, wie es in der WTO festgelegt ist, zu streichen.

Damit dürfte es kein Präjudiz geben, welche der Regeln grundsätzlich „stärker“ ist. Vor allem nichtstaatliche Organisationen (NGO’s) hatten immer gedrängt, dass die multilateralen Umweltgesetze nicht von WTO-Regeln „overruled“ werden dürften. Deswegen hat es auch heftige Debatten innerhalb der WTO selbst gegeben. Die nunmehrige Entscheidung in Johannesburg – so sie tatsächlich wirksam bleibt – bedeutet, dass es mangels Festlegung zu einer Gleichstellung der Rechtskomplexe kommt.

Umweltminister Wilhelm Molterer (V) bewertete die Entwicklung als sehr positiv, es habe sich um einer der entscheidenden Streitpunkte im Rahmen der „Aktionsplanes“ gehandelt. Gleichzeitig sei aber das Gesamtpaket eben erst geschnürt, wenn alles erledigt sei.

Iris Strutzmann von Global 2000 betonte: „Wir als NGO’s haben zwar angestrebt, dass Umweltrecht vor Handelsrecht geht. Aber wir jetzt dennoch froh, dass es eine Gleichstellung und keine Verschlechterung gibt.“ Dies sei ein erster Verhandlungserfolg in Johannesburg.

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