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Gleiches Recht für Mann und Frau

Unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen beim Friseur oder bei der privaten Krankenversicherung sind ab 2008 per Gesetz verboten

Gleiche Friseurpreise für Frauen und Männer wird eine Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz bringen, die ÖVP-Wirtschaftsstaatssekretärin Christine Marek am Donnerstag in Begutachtung geschickt hat. Der Grundsatz der Gleichbehandlung wird auf Waren und Dienstleistungen ausgedehnt, es sind nur noch Unisex-Tarife erlaubt. Mit Jänner gilt das neue Versicherungsgesetz.

Höherer Schadenersatz

Neben diesem – auf einer EU-Richtlinie beruhenden – Verbot unterschiedlicher Tarife bei Dienstleistungen oder Waren sieht die Novelle höheren Schadenersatz und längere Verjährungsfristen bei Diskriminierung und Belästigung vor, berichtet die “Kleine Zeitung” (Freitag-Ausgabe).

So wird der Schadenersatz von einem auf zwei Monatsgehälter erhöht, wenn jemand einen Job aufgrund seines Geschlechtes, seiner Religion, sexuellen Ausrichtung, Herkunft oder Behinderung nicht bekommt. Sexuelle Belästigung soll nicht mehr nach einem halben, sondern erst nach einem Jahr verjähren, sieht der Entwurf vor.

Ergebnisse auf Homepage des Frauenministeriums

Überdies sollen künftig alle Ergebnisse der Gleichbehandlungskommission – in anonymisierter From – auf der Homepage des Frauenministeriums veröffentlicht werden. Die Novelle soll mit 1. Februar 2008 in Kraft treten.

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